Projektförderung (zweckgebundene Zuwendungen) der OEKOGENO-Stiftung
Zweckgebundene Zuwendungen der OEKOGENO-Stiftung zur Unterstützung inklusiver Wohnprojekte sowie für den Freikauf von Grund und Boden für ökologische Land- und Forstwirtschaft. Engagement jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die OEKOGENO-Stiftung möchte über zweckgebundene Zuwendungen unmittelbar fördernd aktiv werden und die gemeinnützigen Teile der Projekte der OEKOGENO-Gruppe unterstützen. Schwerpunkte sind inklusive und mehrgenerationenfähige Wohnprojekte (aktuell in Waldshut-Tiengen, Nürtingen und Furtwangen) sowie der Freikauf von Grund und Boden für ökologische Land- und Forstwirtschaft.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
Beschreibung
Die OEKOGENO-Stiftung fördert bundesweit gemeinnützige Vorhaben durch zweckgebundene Zuschüsse, um inklusive Wohnkonzepte sowie ökologische Land- und Forstwirtschaft unmittelbar zu unterstützen. Im Fokus stehen mehrgenerationenfähige Wohnprojekte – gegenwärtig in Waldshut-Tiengen, Nürtingen und Furtwangen – sowie der Freikauf von Grund und Boden zur Realisierung nachhaltiger Agrar- und Forstmodelle. Mit dieser Förderlinie werden Projektinitiator:innen, Vereine, Unternehmen, Stiftungen und öffentliche Einrichtungen gleichermaßen angesprochen. Die Stiftung greift dabei nicht auf Erträge des noch im Aufbau befindlichen Vermögensstocks zurück, sondern kanalisiert eingehende Mittel direkt in die Umsetzung ausgewählter Projekte. Durch die kontinuierlich offene Antragstellung besteht jederzeit die Möglichkeit, Finanzierungsbedarf zu kommunizieren und eine passgenaue Würdigung der Vorhaben zu erhalten.
Gefördert werden insbesondere inklusionsorientierte Bauvorhaben, die barrierefreie, gemeinschaftliche Wohnformen ermöglichen, sowie Flächenankäufe zur ökologischen Bewirtschaftung und Wiedervernässung von Mooren. Die Fördermittel sind zweckgebunden und fließen ohne Umwege in die Förderung der gemeinwohlorientierten Teilbereiche der OEKOGENO-Gruppe. Antragsberechtigt sind sowohl Einzelpersonen und Interessenverbände als auch Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Die Stiftung bietet Steuerbegünstigungen und unterstützt Initiator:innen durch fachliche Beratung bei der Antragstellung. Eine formlose Projektskizze genügt, um das Fördervorhaben in den kontinuierlichen Entscheidungsprozess einzuspielen. Damit leistet die OEKOGENO-Stiftung einen sichtbaren Beitrag zu sozialer Teilhabe, nachhaltiger Landnutzung und klimaschonender Infrastrukturentwicklung.
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