Projektförderungen der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt
Förderung künstlerischer Projekte in Sachsen-Anhalt einschließlich Publikationen, Werkverzeichnisse und Kunstankäufe. Anträge bis zum 08.06.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt künstlerische Vorhaben der bildenden, angewandten und darstellenden Kunst, Fotografie, Literatur, Musik, Film, Design, Architektur und Medienkunst sowie interdisziplinäre Projekte. Gefördert werden Einzelprojekte oder Projektbausteine sowie Publikationen, Werkverzeichnisse und Kunstankäufe mit dem Ziel, Originalität, Qualität und Realisierbarkeit zu stärken und die kulturelle Vielfalt Sachsen-Anhalts sichtbar zu machen.
Förderfähige Ausgaben
- Honorare für künstlerische Leistungen
- Marketing- und Konzeptentwicklungsmaßnahmen
- Sachkosten
- Reisekosten
- Druck- und Herstellungskosten für Publikationen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Stiftungen
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein
- Hauptwohnsitz oder Sitz in Sachsen-Anhalt
- Entscheidungsreifer Antrag
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Detaillierte Projektbeschreibung
- Nachweis über Finanzierungsplan
- Satzung und Freistellungsbescheid (für Vereine)
- Lebenslauf
- Arbeitsproben
- Nachweise künstlerischer Tätigkeit (Ausstellungen, Publikationen)
Bewertungskriterien
- Originalität und Innovationsgehalt
- Qualität und Realisierbarkeit des Projekts
- Überregionale/internationale Wahrnehmbarkeit
- Bedeutung für Kinder und Jugendliche
- Interdisziplinäre Ausrichtung
Beschreibung
Die Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt fördert mit ihren Projektzuwendungen innovative künstlerische Vorhaben in der Region Sachsen-Anhalt. Antragsberechtigt sind Einzelkünstler:innen, Künstlerkollektive sowie juristische Personen wie gemeinnützige Vereine, Stiftungen oder Unternehmen mit Sitz bzw. Hauptwohnsitz im Bundesland. Gefördert werden Einzelprojekte und Projektbausteine in den Sparten Bildende und Angewandte Kunst, Darstellende Kunst, Fotografie, Literatur, Musik, Film, Design, Architektur und Medienkunst – auch in interdisziplinärer Ausrichtung. Unterstützt werden neben künstlerischen Leistungen Honorare, Sach- und Reisekosten, Marketing- und Konzeptentwicklungen, Druck- und Herstellungskosten für Publikationen, Gestaltung von Websites, Berater:innenhonorare sowie studentische Hilfskräfte und Dokumentationskosten. Der Förderanteil liegt grundsätzlich bei bis zu 50 % der Gesamtkosten (Projekte bis 5.000 € können zu 100 % gefördert werden; Kunstankäufe bis 80 %). Entscheidend sind Originalität, Qualität sowie Realisierbarkeit und die überregionale bis internationale Wahrnehmbarkeit der Vorhaben. Besonderes Augenmerk gilt Projekten mit nachhaltiger Wirkung für Kinder und Jugendliche und spartenübergreifenden Konzepten.
Bewerbungen für einen Förderzeitraum ab Januar 2027 können bis zum 08. Juni 2026, 23:59 Uhr, gestellt werden. Voraussetzung ist ein entscheidungsreifer Antrag für ein Projekt, das zum Zeitpunkt der Antragseinreichung noch nicht begonnen wurde. Zur Antragspaket gehören eine detaillierte Projektbeschreibung, Finanzierungsplan und Nachweise über künstlerische Tätigkeit (Lebenslauf, Arbeitsproben, frühere Publikationen oder Ausstellungen) sowie – im Falle juristischer Antragstellender – Satzung und Freistellungsbescheid. Eine fachliche Begutachtung durch den künstlerischen Beirat sichert die hohe Qualität der Auswahl. Ziel ist es, das zeitgenössische Kunstschaffen in Sachsen-Anhalt zu stärken und die kulturelle Vielfalt sichtbar zu machen.
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