Projektförderungen im Kinderbildungsbereich
Das Land Steiermark fördert Projekte in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Tageseltern). Anträge sind vor Projektbeginn einzureichen; Fristen für Endabrechnung werden individuell festgelegt.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen wie Kinderkrippen, Kindergärten, alterserweiterten Gruppen, Kinderhäusern, Horten und Tageseltern in der Steiermark, um qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder zu unterstützen.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Genehmigung des Projektes durch die Landesregierung
- Nachweis der Kosten des Projektes
- Abschluss eines Fördervertrages
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Kostenschätzung
- Originalrechnungen samt Zahlungsbelegen
- Nachweis über die Durchführung des Projektes
- Maßnahmenbericht
Beschreibung
In der Steiermark unterstützt das Land öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen mit Zuschüssen zur Durchführung innovativer Projekte in Kinderkrippen, Kindergärten, alterserweiterten Gruppen, Kinderhäusern, Horten sowie bei Tageseltern. Ziel dieser Förderung ist es, qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche auszubauen und pädagogische Innovationen in den Bereichen Bildung, Arbeit & Soziales sowie Aus- und Weiterbildung zu fördern. Anträge für neue Vorhaben sind vor Projektbeginn einzureichen, wobei durch das fortlaufende Verfahren eine flexible und bedarfsgerechte Projektentwicklung ermöglicht wird.
Voraussetzung für die Zuwendung ist die Projektgenehmigung durch die Landesregierung, der Nachweis der Projektkosten sowie der Abschluss eines Fördervertrages. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen: Antragsformular, Kostenschätzung, Originalrechnungen samt Zahlungsbelegen, Nachweis über die Durchführung des Projektes und ein abschließender Maßnahmenbericht. Die Fristen für die Einreichung der Endabrechnung und des Berichtes werden je nach Umfang und Dauer des Vorhabens individuell von der Landesregierung festgelegt. Eine fachkundige Begleitung und Kontrolle durch die zuständige Fachabteilung schafft einen verlässlichen Rahmen, in dem Träger:innen innovativer Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen ihre Projekte erfolgreich umsetzen können.