Zuschuss

Projektförderungen im Zusammenhang mit der NS-Vergangenheit Österreichs

Förderung von nationalen und internationalen Projekten im Zusammenhang mit der NS-Vergangenheit Österreichs in Wien. Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Förderung von nationalen und internationalen Projekten im Zusammenhang mit der NS-Vergangenheit Österreichs durch das Bundeskanzleramt, um Aufarbeitung, Erinnerung und Forschung zu unterstützen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Reisekosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Rückwirkende Kosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einhaltung der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln 2014
  • Rechtsgültig unterfertigtes Förderungsansuchen mit Kostenkalkulation, ausführlicher Projektbeschreibung und Finanzierungsplan
  • Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein
  • Gesamtfinanzierung des Projekts muss gesichert sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kostenkalkulation
  3. Finanzierungsplan
  4. Allgemeine Förderungsbedingungen
  5. Leitfaden zur Abrechnung

Beschreibung

Unter der Federführung des Bundeskanzleramts werden in Wien nationale und internationale Projekte unterstützt, die sich der Aufarbeitung, Erinnerung und Forschung zur NS-Vergangenheit Österreichs widmen. Förderfähig sind Vorhaben aus den Bereichen Kultur, Bildung, Wissenschaft, Medien, Aus- und Weiterbildung sowie Forschung & Innovation. Privatpersonen, Unternehmen und Non-Profit-Organisationen haben jederzeit die Möglichkeit, Anträge einzubringen: Die Förderschiene ist seit dem 1. Jänner 2014 unbefristet geöffnet und sieht einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu Personalaufwendungen, Sach- und Reisekosten vor. Mit dieser fortlaufenden Ausschreibung werden neue Forschungsansätze angeregt, erinnerungskulturelle Formate realisiert und Kooperationen auf nationaler wie internationaler Ebene gefördert.

Für eine erfolgreiche Antragstellung müssen Projektbeginn und Gesamtfinanzierung vorab gesichert sein. Zugleich ist ein rechtsgültig unterfertigtes Förderungsansuchen samt Kostenkalkulation, ausführlicher Projektbeschreibung und detailliertem Finanzierungsplan einzureichen. Die Einhaltung der „Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln 2014“ sowie die Akzeptanz der Allgemeinen Förderungsbedingungen sind Voraussetzung. Nur Vorhaben, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurden, können berücksichtigt werden. Nach Abschluss des Projekts ist ein schriftlicher Sachbericht gemeinsam mit einem beleggestützten Verwendungsnachweis vorzulegen. Dieses Programm richtet sich an alle Akteur:innen, die mit innovativen Konzepten zur historischen Forschung und gesellschaftlichen Auseinandersetzung beitragen möchten.

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