Zuschuss

Projektzuschüsse (Förderung der Bürgerstiftung Donaueschingen)

Die Bürgerstiftung Donaueschingen fördert gemeinnützige Projekte in Donaueschingen in den Bereichen Erziehung und Bildung, Kunst und Kultur, Sport und Denkmalpflege; in besonders begründeten Einzelfällen auch mildtätige Hilfe. Anträge können jederzeit schriftlich bei der Geschäftsstelle eingereicht werden.

Bildung Kultur Sport Bauten und Denkmalschutz Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Baden-Württemberg
Förderquote: 100%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung gemeinnütziger Projekte in Donaueschingen aus Erträgen des Stiftungsvermögens und Spenden, insbesondere in den Bereichen Erziehung und Bildung, Kunst und Kultur, Sport, Denkmalpflege sowie in begründeten Einzelfällen mildtätige Hilfe.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützigkeit
  • Sitz oder Tätigkeit in Donaueschingen
  • Erfüllung der Fördervoraussetzungen laut Stiftungssatzung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Unterschriebenes Antragsformular
  2. Satzung und Vereinsregisterauszug (bei Vereinen)

Beschreibung

Die Bürgerstiftung Donaueschingen gewährt fortlaufend Projektzuschüsse zur Förderung gemeinnütziger Vorhaben in Donaueschingen. Gefördert werden Initiativen aus den Bereichen Erziehung & Bildung, Kunst & Kultur, Sport, Bauten & Denkmalschutz sowie – in besonders begründeten Einzelfällen – mildtätige Hilfe. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Interessensverbände, sonstige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Einzelpersonen mit Sitz oder Tätigkeit in Donaueschingen. Die Finanzierung erfolgt zu 100 % aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und eingehenden Spenden. Interessierte Projektträger:innen können ihren schriftlichen Antrag jederzeit bei der Geschäftsstelle der Bürgerstiftung einreichen.

Voraussetzung für eine Förderung ist die Gemeinnützigkeit sowie die Erfüllung der Förderkriterien gemäß Stiftungssatzung. Zur Einreichung sind folgende Unterlagen erforderlich: ein unterschriebenes Antragsformular sowie – bei Vereinen – Satzung und Vereinsregisterauszug. Nach positiver Entscheidung entsteht keine Rechtsverbindlichkeit auf Auszahlung, und die Projektträger:innen verpflichten sich zur Berichterstattung über Verlauf und Abschluss des Projekts. Durch diesen transparenten Förderprozess unterstützt die Bürgerstiftung Donaueschingen kreative, soziale und kulturelle Projekte und trägt so zur nachhaltigen Entwicklung ihrer Heimatstadt bei.

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