Promotionsförderung / Promotionsstipendien (Gerda Henkel Stiftung)
Stipendienprogramm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in den Historischen Geisteswissenschaften; individuelle Promotionsstipendien über 12–24 Monate inkl. Reisemitteln und Sachmitteln. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des hochqualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich der Historischen Geisteswissenschaften durch individuelle Promotionsstipendien.
Förderfähige Ausgaben
- Stipendiengrundbetrag
- Auslandszuschlag
- Familienzuschlag
- Reisemittel
- Sachmittel
Nicht förderfähige Ausgaben
- Studiengebühren und Semesterbeiträge
- Gehalt oder Altersrente/Pension
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hochschulabschluss (Master oder Staatsexamen) mit Gesamtnote 1,5 oder besser
- Zum Zeitpunkt des zur Promotion berechtigenden Abschlusses nicht älter als 27 Jahre (Ausnahmen möglich)
- Außergewöhnliche Begabung und herausragende Studienleistungen
- Dissertation in einer historischen Geisteswissenschaft
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Exposé (max. 8 Seiten)
- Zeit- und Arbeitsplan
- Detaillierte Kostenaufstellung
- Tabellarischer Lebenslauf
- Zeugnisse über den zur Promotion qualifizierenden Hochschulabschluss
- Zwei fachliche Gutachten
Bewertungskriterien
- Studienleistungen und Examensnote
- Qualität des Exposés und Forschungsprojekts
- Bewertung in den Fachgutachten
Beschreibung
Das Stipendienprogramm der Gerda Henkel Stiftung richtet sich an herausragend qualifizierte Doktorand:innen der Historischen Geisteswissenschaften in Deutschland. Gefördert werden Dissertationsvorhaben in Archäologie, Geschichtswissenschaft, Historischer Islamwissenschaft, Kunstgeschichte, Rechtsgeschichte, Ur- und Frühgeschichte sowie Wissenschaftsgeschichte. Voraussetzung ist ein zum Promotionsstudium berechtigender Abschluss (Master oder Staatsexamen) mit einer Gesamtnote von 1,5 oder besser sowie ein Alterslimit von 27 Jahren zum Zeitpunkt des Abschlusses (Ausnahmen sind möglich). Bewerbungen sind jederzeit online möglich und werden von fachkundigen Gutachter:innen auf Basis der Examensleistung, der Qualität des Exposés und der Einschätzung in zwei Fachgutachten begutachtet. Entscheidungen fallen viermal jährlich, die Bearbeitungsdauer kann bis zu sechs Monate betragen.
Über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten erhalten die Stipendiat:innen eine monatliche Grundförderung von 1.920 € sowie gegebenenfalls einen Auslands- und Familienzuschlag. Zusätzlich werden nach Bedarf Reisekosten und Sachmittel bereitgestellt. Nicht förderfähig sind Studiengebühren, Semesterbeiträge, Gehalt oder Altersrente. Die Antragsunterlagen umfassen ein Exposé (maximal acht Seiten), einen Zeit- und Arbeitsplan, eine detaillierte Kostenaufstellung, tabellarischen Lebenslauf, Abschlusszeugnisse und zwei fachliche Gutachten. Mit dem Programm verfolgt die Stiftung das Ziel, jungen Wissenschaftler:innen eine fokussierte und intensive Promotionsphase zu ermöglichen und so exzellente Forschungskarrieren in den Historischen Geisteswissenschaften zu stärken.
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