Promotionsstipendien der H. Wilhelm Schaumann Stiftung
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in den Tier- und Agrarwissenschaften durch Promotionsstipendien. Anträge können jederzeit formlos gestellt werden und müssen durch den betreuenden Hochschullehrer eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung verfolgt den gemeinnützigen Zweck, den wissenschaftlichen Nachwuchs im Bereich der Tier- und Agrarwissenschaften zu fördern, insbesondere durch die Vergabe von Promotionsstipendien an Doktorandinnen und Doktoranden.
Förderfähige Ausgaben
- Stipendienzahlungen an Doktorand:innen
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung durch den betreuenden Hochschullehrer oder Institutsdirektor
- Nachweis der Eignung des Doktoranden/der Doktorandin durch Kopien der Zeugnisse und Lebenslauf
- Altersgrenze unter 40 Jahren
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Arbeitsprogramm
- Kopien der Zeugnisse
- Lebenslauf
Bewertungskriterien
- Qualität des Arbeitsprogramms
- Eignung des Doktoranden/der Doktorandin
- Relevanz des Vorhabens für den Stiftungszweck
Beschreibung
Die H. Wilhelm Schaumann Stiftung unterstützt bundesweit junge Wissenschaftler:innen in den Tier- und Agrarwissenschaften durch Promotionsstipendien. Mit dem gemeinnützigen Förderzweck, den wissenschaftlichen Nachwuchs zu stärken, werden Stipendien an Doktorand:innen vergeben, die in Forschungsvorhaben tätig sind. Antragsberechtigt sind sowohl Bildungseinrichtungen als auch Privatpersonen, wobei die Bewerbung formlos jederzeit durch den betreuenden Hochschullehrer oder die betreuende Hochschullehrerin beziehungsweise den Institutsdirektor oder die Institutsdirektorin eingereicht werden muss. Das Förderangebot umfasst ausschließlich Stipendienzahlungen, die unmittelbar an die Stipendiat:innen gehen, ohne ein Arbeitsverhältnis mit der Stiftung zu begründen. Die H. Wilhelm Schaumann Stiftung legt besonderen Wert auf Projekte mit hohem Innovationspotenzial und nachhaltiger Relevanz für die Agrar- und Tierwissenschaften.
Für die Antragstellung sind ein detailliertes Arbeitsprogramm, Kopien der Zeugnisse sowie ein aussagekräftiger Lebenslauf beizufügen. Fördervoraussetzungen sind neben dem Nachweis der fachlichen Eignung eine Altersgrenze von unter 40 Jahren sowie die Einreichung durch den betreuenden Hochschullehrer oder die betreuende Hochschullehrerin. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Qualität des Arbeitsprogramms, Eignung der Bewerber:innen und Übereinstimmung des Vorhabens mit dem Stiftungszweck. Durch die kontinuierlich verfügbaren Fördermöglichkeiten können Projekte flexibel geplant und umgesetzt werden. Interessierte Forschungsteams und Nachwuchswissenschaftler:innen erfahren auf Anfrage bei der Stiftung alle weiteren Einzelheiten zur Förderabwicklung und zum Ablauf der Begutachtung.
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