Psychiatrische Familienpflege - Zuschuss an Gastfamilien
Gastfamilien, die im Rahmen der Psychiatrischen Familienpflege Menschen mit dauerhaftem psychosozialem Unterstützungsbedarf aufnehmen, erhalten monatliche Beiträge für deren Versorgung und Betreuung.
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Förderkriterien
Förderziel
Monatliche Beiträge zur Versorgung und Betreuung psychisch beeinträchtigter Menschen in Gastfamilien mit dem Ziel neuer Beziehungsmöglichkeiten, vollständiger Integration im Gemeindeleben, Erhöhung der Lebensqualität und eines hohen Maßes an persönlicher Freiheit.
Förderfähige Ausgaben
- Versorgung
- Betreuung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Aufnahme eines Menschen mit psychischer Beeinträchtigung in die Familie
- Zugehörigkeit zum Familienpool der Gastfamilien
Beschreibung
Im Bundesland Oberösterreich fördert das Programm „Psychiatrische Familienpflege – Zuschuss an Gastfamilien“ Privatpersonen, die Menschen mit dauerhaftem psychosozialem Unterstützungsbedarf in ihre häusliche Gemeinschaft aufnehmen. Gastfamilien erhalten monatliche Beiträge zur Versorgung und Betreuung ihrer Gastperson. Ziel ist die Eröffnung neuer Beziehungsmöglichkeiten, die vollständige Integration ins Gemeindeleben, eine spürbare Steigerung der Lebensqualität und ein hohes Maß an persönlicher Freiheit für die psychisch beeinträchtigten Personen. Die unbefristeten Betreuungsverträge werden gemeinsam von Gastfamilie, Unterstützungsorganisation und der betreuten Person abgeschlossen und können von allen Seiten mit einer angemessenen Frist gekündigt werden. Fachliche Begleitung durch psychosoziale Dienste erfolgt in Form von Hausbesuchen, regelmäßigen Treffen der Gastfamilien sowie individueller Beratung bei organisatorischen oder persönlichen Fragestellungen.
Gefördert werden Ausgaben für Versorgung und Betreuung, sofern eine Aufnahme nach den Vorgaben des Familienpools erfolgt. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die die Zugehörigkeit zum Familienpool nachweisen und eine geeignete häusliche Umgebung bieten. Die Förderung kann fortlaufend ohne zeitliche Begrenzung beantragt werden; der Start der Antragsfrist datiert auf den 05.11.2013. Interessierte Haushalte, die eine förderfähige Betreuungssituation gewährleisten, können jederzeit einen Antrag stellen und so einen wertvollen Beitrag zur psychosozialen Rehabilitation leisten.
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