Zuschuss

Publizistikförderung

Förderung periodischer Druckschriften in Österreich, die mindestens viermal und höchstens vierzigmal pro Jahr erscheinen und sich überwiegend mit politischen, kulturellen oder weltanschaulichen Themen befassen. Anträge sind laufend möglich.

Kultur Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Förderung periodischer Druckschriften, die politische, kulturelle oder weltanschauliche Themen behandeln und dadurch der staatsbürgerlichen Bildung dienen.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mindestens viermal und höchstens vierzigmal jährliche Erscheinungsweise und maximal 50 % Gratisauflage
  • Verlag und Herstellung in Österreich mit mindestens einem österreichischen Herausgeber
  • Überwiegende inhaltliche Fokussierung auf Politik, Kultur oder Weltanschauung mit staatsbürgerlicher Bildungsfunktion
  • Verbreitung in mehr als einem Bundesland in einem dem Auflagenumfang angemessenen Maß
  • Maximal 20 % des redaktionellen Umfangs für Vereins- oder Organisationsmitteilungen
  • Mehr anzeigen

Beschreibung

Die Publizistikförderung in Wien ermöglicht Unternehmen eine gezielte Unterstützung periodischer Druckschriften, die zwischen vier- und vierzigmal jährlich erscheinen und sich schwerpunktmäßig mit politischen, kulturellen oder weltanschaulichen Fragestellungen auseinandersetzen. Ziel dieser Zuschussförderung ist die Stärkung staatsbürgerlicher Bildung durch hochwertige Inhalte und die Begleitung öffentlicher Debatten. Laufende Anträge können jederzeit eingereicht werden, sodass Verleger:innen und Herausgeber:innen flexibel auf redaktionelle Vorhaben reagieren und den österreichischen Medienstandort nachhaltig stärken können.

Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Verlags- und Herstellungs­tätigkeit in Österreich mit mindestens einem österreichischen Herausgeber sowie eine verbreitete Distribution in mehr als einem Bundesland. Die Druckschriften dürfen höchstens 50 % Gratisauflage ausweisen und maximal 20 % des redaktionellen Umfangs für Vereins- oder Organisationsmitteilungen verwenden. Ferner müssen die Publikationen seit mindestens einem Jahr regelmäßig erscheinen, den Verpflichtungen gemäß §§ 25 und 43 des Mediengesetzes entsprechen und eine wirtschaftliche Notwendigkeit für die Förderung nachweisen. Dieser umfassende Kriterienkatalog gewährleistet, dass die geförderten Medien einen bedeutenden Beitrag zur Meinungsvielfalt und zur öffentlichen Bildung leisten.

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