Zuschuss

PV-Überdachung von Parkplätzen in NÖ

Förderung für die Errichtung netzgebundener Photovoltaiküberdachungen auf bestehenden öffentlichen Parkplätzen in Niederösterreich. Einreichung Call 2026 bis 30.06.2026 möglich, Umsetzung ab Baustart voraussichtlich ab 30.09.2026, Abrechnung innerhalb von 18 Monaten nach Förderzusage.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Klimaschutz Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03. - 30.06.2026 Noch 10 Tage
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich
Fördersumme: max. € 750 pro kWp Modulleistung; max. 45% der umweltrelevanten Mehrkosten; max. € 200.000 pro Projekt
Förderquote: max. 45% der umweltrelevanten Mehrkosten
Projektstart ab: 30.09.2026
Projektdauer: 18 Monate

Förderziel

Förderung der Errichtung von Photovoltaikanlagen als Überdachung bestehender befestigter, kostenfrei und öffentlich zugänglicher Parkplätze in Niederösterreich zur nachhaltigen Stromproduktion und zur Verbesserung des Nutzerkomforts.

Förderfähige Ausgaben

  • Aufständerung und Dachkonstruktion
  • Fundamentierungsarbeiten und Wiederherstellung der Parkplatzfläche
  • Entwässerung
  • Blitzschutz
  • PV-Anlage und zugehörige Komponenten
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Grundstückskosten
  • Gebühren
  • Belagsarbeiten (außer Fundamentierungsarbeiten)
  • Erweiterungen von Parkplätzen
  • Markierungsarbeiten
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Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Parkplatz muss seit mindestens 3 Jahren in seiner aktuellen Form bestehen
  • Parkplätze sind kostenfrei und öffentlich zugänglich (mindestens 8 Stunden/Tag, 5 Tage/Woche)
  • Mindestens 10 Parkplätze und mindestens 20 kWp PV-Leistung
  • Keine unternehmenseigenen oder Wohnbau-Parkplätze

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderungsantrag
  2. Informationsblatt PV-Parkplatzüberdachung
  3. Plandarstellung inkl. Luftbild
  4. Darstellung der Dachkonstruktion
  5. Nachweis der kostenfreien und öffentlichen Zugänglichkeit des Parkplatzes
  6. Kostenvoranschläge
  7. Nachweis über Netzzugang
  8. Behördliche Genehmigungen

Bewertungskriterien

  • Fördereffizienz in EUR pro kWp (70%)
  • Antragsteller ist eine NÖ-Gemeinde oder konfessionelle Einrichtung (10%)
  • Stromverbrauch im direkten örtlichen Zusammenhang mit der PV-Anlage (10%)
  • Speicher mit mindestens 0,5 kWh pro kWp installierter PV-Leistung (5%)
  • Errichtung von Ladestelle(n) für e-PKW (5%)

Beschreibung

Das Förderprogramm PV-Überdachung von Parkplätzen in Niederösterreich unterstützt öffentliche, gemeinnützige und gewerbliche Antragstellende bei der Installation netzgebundener Photovoltaik-Überdachungen auf bestehenden, befestigten und kostenfrei öffentlich zugänglichen Parkflächen. Ziel der Landesförderung ist die nachhaltige Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, die optimale Flächennutzung bereits versiegelter Standorte sowie ein verbesserter Komfort durch Schutz vor Witterungseinflüssen und Überhitzung. Gefördert werden Vorhaben mit mindestens 10 Stellplätzen und einer PV-Leistung ab 20 kWp. Öffentliche Gebietskörperschaften, Unternehmen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen können einmal pro Rechtsträger ein Förderansuchen einreichen. Die maximale Fördersumme beträgt 750 EUR pro kWp Modulleistung, 45 % der umweltrelevanten Mehrkosten und bis zu 200 000 EUR je Projekt.

Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass der Parkplatz seit mindestens drei Jahren in seiner heutigen Form besteht und mindestens acht Stunden pro Tag an fünf Tagen pro Woche kostenfrei zugänglich ist. Ausgenommen sind unternehmenseigene Parkflächen und private Wohnbauabstellplätze. Förderfähige Ausgaben umfassen u. a. Dachkonstruktion, Fundamentierungs- und Wiederherstellungsarbeiten, Blitzschutz, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen sowie E-Ladestelle(n) und Planungskosten bis 10 % der Projektkosten. Nicht förderbar sind Belagsarbeiten (außer Fundamentierungsarbeiten), Markierungen, Beschilderungen, Beleuchtungen, Batteriespeicher oder Betriebskosten. Die Umsetzung muss binnen 18 Monaten nach Förderzusage beginnen; Abrechnung und Schlussnachweise sind in diesem Zeitraum einzureichen. Einreichungen werden bis 30. 06. 2026 angenommen, der Juryentscheid und die Förderzusage erfolgen voraussichtlich bis 30. 09. 2026.

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