Qualifikationsförderung (Arbeitnehmerförderung)
Zuschuss für berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen für im Burgenland wohnhafte Arbeitnehmer*innen. Förderbeträge bis zu 4.500 €; Antragstellung bis spätestens vier Monate nach Kursende.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Qualifikationsförderung des Landes Burgenland nach dem Burgenländischen Arbeitnehmerförderungsgesetz sichert die Teilhabe der im Burgenland wohnhaften Arbeitnehmer*innen an wirtschaftlichen Entwicklungen, gleicht Nachteile aus und erhöht die berufliche Mobilität. Gefördert wird die arbeitsmarktpolitisch zielführende Weiterbildung und Höherqualifizierung unabhängig vom Beschäftigungsstatus.
Förderfähige Ausgaben
- Kurskosten
- Kursunterlagen
- Reisekosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Nachholen von Pflichtschulabschlüssen
- Universitäre Ausbildungen
- Ausbildungen mit akademischem Abschluss
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz im Burgenland
- Bruttojahreseinkommen bis 50.000 € (bzw. bis 55.000 € bei Alleinerzieher*innen/Alleinverdiener*innen)
- Durchführung der Maßnahme durch zertifizierte Erwachsenenbildungsinstitution
- Qualifikation muss beruflich angewendet werden oder Voraussetzung für Höherqualifizierung sein
- Arbeitslose: Beschäftigungsnachweis binnen acht Monaten nach Kursende
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Einkommensnachweise (L16, Steuerbescheid etc.)
- Kursbesuchsbestätigung
- Prüfungszeugnis
- Rechnung
- Zahlungsnachweis
- Beschäftigungsnachweis (bei Arbeitslosen)
- Bestätigung Ausbildungsinstitut und Arbeitgeber
Beschreibung
Qualifikationsförderung im Burgenland: Die Qualifikationsförderung des Landes Burgenland unterstützt wohnhafte Arbeitnehmer:innen bei beruflichen Weiterbildungs- und Höherqualifizierungsmaßnahmen. Gefördert werden Kurskosten, Kursunterlagen und Reisekosten in Abhängigkeit der Qualifikationsart mit Zuschüssen zwischen 50 % und 100 % (maximal 4 500 €). Speziell begünstigt sind etwa Lehrabschlussprüfungen, Meisterprüfungen oder Qualifikationen in Pflege- und Zukunftsberufen. Die Förderung steht Beschäftigten, Arbeitslosen und Arbeitssuchenden, Präsenz- und Zivildiener:innen, freien Dienstnehmer:innen sowie Personen in Karenz offen – unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz im Burgenland und ein Bruttojahreseinkommen von bis zu 50 000 € (bzw. bis 55 000 € für Alleinerzieher:innen und Alleinverdiener:innen). Qualifikationsmaßnahmen müssen von zertifizierten Erwachsenenbildungsinstitutionen angeboten werden und in künftigen Tätigkeitsfeldern anwendbar sein oder als Grundlage für weiterführende Prüfungen dienen. Arbeitslose und Arbeitssuchende legen den Beschäftigungsnachweis innerhalb von acht Monaten nach Kursende vor.
Die Antragstellung erfolgt bis spätestens vier Monate nach Abschluss der Maßnahme und umfasst die Einreichung von Antragsformular, Einkommensnachweisen, Kursbesuchsbestätigung, Prüfungszeugnis, Rechnung und Zahlungsnachweis sowie gegebenenfalls Arbeitgeber- und Ausbildungsinstitutsbestätigungen. Die Förderung dient der Chancengleichheit, Ausgleich bestehender Nachteile und der Erhöhung beruflicher Mobilität im Burgenland. Sie ergänzt bestehende arbeitsmarktpolitische Instrumente und stärkt die Teilnahme an wirtschaftlichen Entwicklungen. Mit transparenter Abwicklung und klar definierten Voraussetzungen trägt die Qualifikationsförderung dazu bei, individuelle Karrierepfade zu fördern und das Qualifikationsniveau in der Region nachhaltig zu steigern.
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