Qualifizierung Auszubildender durch Lehrgänge der überbetrieblichen Berufsausbildung (RL ÜLU)
Förderung der beruflichen Qualifizierung Auszubildender in Niedersachsen durch überbetriebliche Lehrgänge (ÜLU) als nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge bis 01.11. für das Folgejahr möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Sicherung einer landesweit einheitlich hohen Ausbildungsqualität im Handwerk, Bau und in der Landwirtschaft durch Förderung von überbetrieblichen Lehrgängen und Internatsunterbringung für Auszubildende.
Förderfähige Ausgaben
- Unterweisungs- und Durchschnittskosten der anerkannten Lehrgänge
- Internatsunterbringung mit Vollverpflegung bei Wochenlehrgängen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Lehrgänge für Auszubildende ohne Beschäftigung in einer niedersächsischen Betriebsstätte
- Lehrgänge für Auszubildende bei Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Lehrgänge in gewerkschaftlichen, kirchlichen oder gemeinnützigen Einrichtungen
- Lehrgänge freier Berufe und Gesundheitsberufe
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz der juristischen Person in Niedersachsen
- Trägerschaft von Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung im Handwerk, in der Landwirtschaft oder in der Stufenausbildung Bau
- Durchführung der Lehrgänge in zusammenhängender Form ohne zeitliche Unterbrechung
- Teilnehmerausfallzeiten dürfen 20 % nicht überschreiten
- Lehrgänge müssen im jeweiligen Programmgebiet (Übergangsregion oder stärker entwickelte Region) liegen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
- Anlage zum Antrag auf Fördermittel (Anlage Lehrgänge)
Beschreibung
Die „Qualifizierung Auszubildender durch Lehrgänge der überbetrieblichen Berufsausbildung (RL ÜLU)“ unterstützt in Niedersachsen ansässige Träger:innen überbetrieblicher Lehrgänge in den Bereichen Handwerk, Bau und Landwirtschaft mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Ziel ist es, eine landesweit gleichbleibend hohe Ausbildungsqualität sicherzustellen. Gefördert werden sowohl die anerkannten Unterweisungs- und Durchschnittskosten der Grund- und Fachstufenlehrgänge als auch die Internatsunterbringung mit Vollverpflegung bei einwöchigen Maßnahmen. In stärker entwickelten Regionen beträgt die Förderquote bis zu 40 %, in Übergangsregionen bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Dabei werden bis zu 60 % der förderfähigen Kosten übernommen, um die Durchführung zusammenhängender, praxistauglicher Lehrgänge in Niedersachsen zu garantieren.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist der Sitz der juristischen Person in Niedersachsen sowie die lückenlose Durchführung der Lehrgänge ohne Unterbrechung und mit maximal 20 % Ausfallzeiten der Teilnehmer:innen. Grundstufenkurse werden bis zum Ablegen der Zwischenprüfung (maximal 4 Wochen) gefördert. Ein Nachweis über die Gesamtfinanzierung des Projekts ist verpflichtend. Anträge sind jährlich bis zum 1. November für das folgende Jahr einzureichen. Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) prüft und entscheidet über die Anträge, die elektronisch über das Kundenportal und schriftlich im Original einzureichen sind.
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