Qualifizierung Strafgefangener
Zuschussprogramm in Hessen zur beruflichen Qualifizierung von Strafgefangenen durch Voll- und Teilzeitmaßnahmen. Antragstellung über das ESF-Kundenportal. Programme endete in der Förderperiode 2014–2020.
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Förderkriterien
Förderziel
Strafgefangene an berufliche Tätigkeiten heranführen und für kontinuierliche Arbeit motivieren, um ihre berufliche und soziale Integration zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Ausgaben im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung für berufliche Qualifizierungsmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsteller müssen Träger von außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen sein
- Einrichtungen sozialer Verbände und Vereine sind antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden können Anträge stellen
- Einrichtungen gemeinnütziger freier Träger und Vereine sind berechtigt
Beschreibung
Das Zuschussprogramm „Qualifizierung Strafgefangener“ in Hessen verfolgte das Ziel, Inhaftierte durch berufliche Voll- und Teilzeitmaßnahmen praxisnah an qualifizierte Tätigkeiten heranzuführen und ihre Motivation für kontinuierliche Arbeit zu stärken. Initiativen von Träger:innen außerbetrieblicher Ausbildungseinrichtungen, sozialer Verbände und Vereine sowie von Bildungseinrichtungen der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände und weiteren gemeinnützigen Organisationen konnten Fördermittel beantragen. Gefördert wurden beispielsweise Zwischenprüfungen, Facharbeiter- und Gesellenbriefe, Meisterzertifikate sowie IHK- und HWK-Bescheinigungen. Die Maßnahme leistete einen wichtigen Beitrag, um die berufliche und soziale Integration der Teilnehmenden nach ihrer Haftentlassung zu unterstützen und Rückfallquoten zu senken.
Förderfähig waren Ausgaben im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung für berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, wobei der Zuschuss bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten abdeckte. Anträge wurden über das ESF-Kundenportal eingereicht, die Auswahl erfolgte in Zusammenarbeit mit der WIBank als zuständiger Förderbank des Landes Hessen. Obwohl das Programm in der Förderperiode 2014–2020 abgeschlossen ist und keine neuen Anträge mehr möglich sind, bietet die Dokumentation der Leitlinien, Gleichstellungs- und Nachhaltigkeitsleitfäden wertvolle Orientierung für künftige vergleichbare Projekte. Interessierte Organisationen können die veröffentlichten Unterlagen zur Konzeption und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen einsehen und daraus Erkenntnisse für weitere Integrations- und Bildungsangebote ableiten.
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