Qualitäts-Journalismus: Inhaltsvielfalts-Förderung
Förderung zur Stärkung des Regionalbezugs und zum Ausbau der internationalen und EU-Berichterstattung in österreichischen Tages-, Wochenzeitungen, Online-Medien und Magazinen. Anträge jeweils bis 31.03. eines Jahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Stärkung des Regionalbezugs durch Förderung von originärer Lokal- und Regionalberichterstattung sowie Ausbau der Auseinandersetzung mit internationaler und EU-Politik in textbasierten Nachrichtenmedien in Österreich.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Redaktionell aufbereitete Inhalte über Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Sport etc.
- Eigenproduzierter redaktioneller Anteil ≥ 60 %
- Regelmäßige Verbreitung seit mindestens 1 Jahr vor Antragseinreichung
- Mindestens 20 vH des redaktionellen Inhalts regional bzw. international/EU
- Mindestens 50 % Verbreitung in Österreich
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Belegexemplare der Medienausgaben
- Registerauszug und Firmenbuchauszug
- Bestätigung unabhängiger Wirtschaftstreuhänder
- Nachweis eRTR-Portal Registrierung
- Qualifizierte elektronische Signatur
Bewertungskriterien
- Anteil der regionalen Berichterstattung
- Anteil der internationalen/EU-Berichterstattung
Beschreibung
Die „Qualitäts-Journalismus: Inhaltsvielfalts-Förderung“ richtet sich an Medieninhaber:innen von Tages- und Wochenzeitungen, Online-Medien sowie Magazinen mit überwiegender Redaktionstätigkeit für ein österreichisches Publikum. Bund, Public und Non-Profit-Organisationen können einen Zuschuss von bis zu 20 % des jeweiligen Grundbetrags der Journalismus-Förderung beantragen. Ziel ist einerseits die Stärkung des Regionalbezugs durch originäre Lokal- und Regionalberichterstattung, andererseits der Ausbau fundierter Berichterstattung zu internationalen Vorgängen und EU-Politik. Dabei fördert das Programm Medienprojekte mit eigenproduzierten Beiträgen, die einen Jahresdurchschnitt von mindestens 20 % regionalen sowie 20 % internationalen/EU-Inhalten erreichen. Anträge können jährlich bis zum 31. März eingereicht werden; die aktuelle Frist läuft von 18. Jänner 2024 bis 30. Juni 2029.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist u. a. ein arbeitsteilig organisierter Redaktionsbetrieb mit verantwortlicher Chefredakteur:in, mindestens 60 % eigenständig gestalteter redaktioneller Anteil und eine Österreich-Verbreitung von mindestens 50 %. Zur Antragsstellung sind u. a. Belegexemplare, ein aktueller Firmenbuch- bzw. Vereinsregisterauszug, eine Bestätigung unabhängiger Wirtschaftstreuhänder:innen sowie Nachweise über die Registrierung im eRTR-Portal und eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Die Förderungsgeberin prüft die Anträge gemeinsam mit einem Fachbeirat auf Basis festgelegter Bewertungskriterien. Dieses Programm schafft Anreize für tiefgründige, vielseitige Berichterstattung und leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungs- und Inhaltsvielfalt in Österreich.