Qualitäts-Journalismus: Journalismus-Förderung
Förderung für Qualitätsjournalismus in Österreich: Medieninhaber:innen von Tages-, Wochenzeitungen, Online-Medien und Magazinen erhalten eine Basisförderung und Zusatzbeträge (jeweils 10 % des Grundbetrags) bei Erfüllung bestimmter Qualitätskriterien. Anträge können jederzeit online gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Stärkung des Medienstandorts Österreich zur Erhaltung der Medien- und Meinungsvielfalt durch finanzielle Zuwendungen an Medieninhaber:innen textbasierter Nachrichtenmedien im Print- und Online-Bereich mit Ausrichtung auf das österreichische Publikum.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Medieninhaber:in von Tages-, Wochenzeitungen, Online-Medien oder Magazinen
- Berechnung der Förderung nach Anzahl der hauptberuflich tätigen Journalist:innen (VZÄ)
- Abschluss eines Redaktionsstatuts gemäß § 5 MedienG (für Zusatzbetrag)
- Vorhandensein eines Fehlermanagementsystems (für Zusatzbetrag)
- Einrichtung eines Qualitätssicherungssystems (für Zusatzbetrag)
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Bewertungskriterien
- Anzahl der hauptberuflich tätigen Journalist:innen (VZÄ)
- Abschluss eines Redaktionsstatuts gemäß § 5 MedienG
- Vorhandensein eines Fehlermanagementsystems
- Einrichtung eines Qualitätssicherungssystems
- Vorlage und Anwendung von Frauenförderplänen
Beschreibung
Diese Förderung richtet sich an Medieninhaber:innen von Tages- und Wochenzeitungen, Online-Medien sowie Magazinen mit Ausrichtung auf das österreichische Publikum. Sie setzt sich aus einem Grundzuschuss zusammen, der sich an der Zahl der hauptberuflich tätigen Journalist:innen (Vollzeitäquivalente) bemisst. Darüber hinaus können kumulativ zusätzliche Beträge von jeweils zehn Prozent des Basisbetrags erworben werden, sobald definierte Qualitätskriterien erfüllt sind. Die Mittel stehen Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und öffentlichen Einrichtungen in ganz Österreich zur Verfügung und unterstützen die langfristige Sicherung von Meinungs- und Medienvielfalt. Anträge können jederzeit online eingebracht werden, wodurch eine flexible und niederschwellige Antragstellung gewährleistet ist.
Als Kriterien für die Zusatzförderung gelten der Abschluss eines Redaktionsstatuts gemäß § 5 MedienG, die Implementierung eines Fehlermanagementsystems, die Einrichtung eines Qualitätssicherungssystems sowie die Vorlage und Anwendung von Frauenförderplänen im Unternehmen. Die Kombination dieser Anforderungen fördert Transparenz, Professionalität und Gleichstellung im redaktionellen Alltag. Durch die finanzielle Unterstützung wird nicht nur die journalistische Kernarbeit gestärkt, sondern auch Anreize geschaffen, intern wirksame Strukturen zur Qualitätssicherung zu etablieren. Auf diese Weise leistet die Maßnahme einen nachhaltigen Beitrag zur Stärkung des Medienstandorts Österreich und zur Sicherung eines vielfältigen, unabhängigen Journalismus.
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