Zuschuss

Quartiersfonds Ost & Nord

Förderung von bürgerschaftlich initiierten Projekten zur Entwicklung des Halleschen Ostens und Nordens. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Städtebau & Stadterneuerung Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Sachsen-Anhalt

Förderziel

Ziel der Quartiersfonds ist es, die Entwicklung der Quartiere Ost und Nord in Halle (Saale) zu fördern, eigenverantwortliches Handeln und quartiersbezogene Aktivitäten zu motivieren und gemeinnützige, gemeinwohlorientierte Projekte zu unterstützen, die möglichst vielen Bewohner*innen zugutekommen.

Förderfähige Ausgaben

  • Ausgaben für gemeinschaftliche Grünflächen und Begegnungsräume
  • Material- und Sachkosten für Projektmaßnahmen
  • Kosten für Veranstaltungen und Bildungsangebote

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Maßnahmen, die vor Bewilligung begonnen wurden
  • laufende Betriebs- und Sachkosten der Antragsteller*innen
  • reguläre Personalkosten der Antragsteller*innen
  • Kosten ohne direkten Zusammenhang mit der Maßnahme

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektreferenz zum Halleschen Osten oder Norden
  • Initiierung durch Bewohnerschaft
  • Projekte müssen gemeinnützig und gemeinwohlorientiert sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. gegebenenfalls Kopie der Gemeinnützigkeitsbestätigung

Bewertungskriterien

  • Bezug zum Quartier Ost oder Nord
  • Aktivierung der Bürger*innen
  • Förderung von Selbsthilfe und Eigenverantwortung
  • Stärkung nachbarschaftlicher Kontakte
  • Nutzen für möglichst viele Bewohner*innen

Beschreibung

Die Bürger.Stiftung.Halle fördert mit den Quartiersfonds Ost & Nord bürgerschaftlich initiierte Projekte in Halle (Saale), die den Zusammenhalt und die Lebensqualität in den östlichen und nördlichen Stadtteilen stärken. Als Zuschuss ausgeschrieben, können Privatpersonen, Vereine, Interessenverbände, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen jederzeit Anträge einreichen. Gefördert werden Maßnahmen wie die Anlage gemeinschaftlicher Grünflächen, die Schaffung von Begegnungsräumen, Veranstaltungen und Bildungsangebote sowie Material- und Sachkosten, sofern ein eindeutiger Bezug zu den Quartieren besteht und die Bewohnerschaft aktiv eingebunden ist. Die Projekte müssen gemeinwohlorientiert und nachhaltig angelegt sein, Eigenverantwortung sowie Selbsthilfe fördern und möglichst vielen Bewohner:innen zugutekommen. Förderfähig sind insbesondere Ausgaben für gemeinsame Freizeitstrukturen, kultur- und bildungsbezogene Aktionen sowie die Stärkung nachbarschaftlicher Kontakte. Nicht gefördert werden Kosten, die vor Bewilligung entstanden sind, laufende Betriebs- und Sachkosten oder reguläre Personalkosten der Antragstellenden sowie Ausgaben ohne direkten Maßnahmenbezug.

Zur Antragstellung ist das ausgefüllte Formular für Ost bzw. Nord mitsamt gegebenenfalls aktueller Gemeinnützigkeitsbestätigung einzureichen. Nach positiver Prüfung erfolgt die schriftliche Zusage mit Angabe der Fördersumme und möglicher Auflagen. Die abschließende Abrechnung innerhalb von sechs Wochen nach Projektende umfasst eine Kurzdokumentation, einen Ausgabennachweis und ggf. Foto- oder Pressebelege. Die Auswahl richtet sich nach Kriterien wie quartiersbezogenem Nutzen, Aktivierung der Bürger:innen, Stärkung der Stadtteilkultur und Identifikation mit dem Quartier. Durch flexible Förderbedingungen und kontinuierliche Antragstellung unterstützt dieses Programm engagierte Initiativen dabei, den Halleschen Osten und Norden gemeinsam weiterzuentwickeln.

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