Zuschuss

Radverkehrsinfrastrukturförderung Sonderprogramm Stadt und Land

Mit dem Sonderprogramm "Stadt und Land" unterstützt der Bund die Länder und Kommunen beim Ausbau einer hochwertigen, sicheren und leistungsfähigen Radverkehrsinfrastruktur in urbanen und ländlichen Räumen in Bayern.

Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Förderquote: 75% - 90%

Förderziel

Im Sinne eines effizienten Klimaschutzes und der konsequenten Gestaltung einer modernen und menschengerechten Mobilität soll der Ausbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrssystems unterstützt werden. Ziel ist eine hochwertige, sichere und leistungsfähige Radverkehrsinfrastruktur sowohl in urbanen als auch ländlichen Räumen.

Förderfähige Ausgaben

  • Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender Radverkehrsnetze
  • Anlegung eigenständiger Radwege
  • Einrichtung von Fahrradstraßen
  • Bau von Radwegebrücken oder -unterführungen (inkl. Beleuchtung und Wegweisung)
  • Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser
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Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Investition darf noch nicht begonnen haben
  • Projekt muss baureif sein und Grunderwerb gesichert
  • Vollständige Umsetzung bis Ende 2030
  • Bau- und verkehrstechnisch einwandfreie Planung
  • Beachtung von Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgrundsätzen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Entwurf in Anlehnung an die Richtlinien für die Entwurfsgestaltung im Straßenbau (RE)

Beschreibung

Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ fördert in Bayern den Ausbau einer modernen, menschengerechten Radverkehrsinfrastruktur in urbanen und ländlichen Räumen. Öffentliche Einrichtungen wie Länder, Landkreise, Gemeinden und kommunale Zusammenschlüsse können als Träger:innen der Straßenbaulast eine Förderung in Form eines Zuschusses beantragen. Ziel ist die Schaffung eines sicheren, lückenlos geplanten Netzes mit geringsten Verlustzeiten, das sowohl Alltags- als auch Berufsverkehre effizient unterstützt und einen Beitrag zum Klimaschutz leistet. Bis Ende 2030 sollen Investitionen in Neubau, Umbau und Erweiterung flächendeckender Radwege, Fahrradstraßen, Radwegebrücken und Unterführungen realisiert werden. Auch Abstellanlagen, Fahrradparkhäuser sowie verkehrstechnische Optimierungsmaßnahmen wie getrennte Ampelphasen und die Erstellung integrierter Radverkehrskonzepte zählen zu den förderfähigen Maßnahmen.

Voraussetzung für den Zuschuss (75 %–90 % der zuwendungsfähigen Kosten) ist eine baureife Planung ohne begonnenes Investitionsvorhaben, gesicherter Grunderwerb und vollständige Umsetzung bis Ende 2030. Projekte müssen verkehrstechnisch einwandfrei, wirtschaftlich sparsam und nachhaltig betrieben werden können – einschließlich Winterdienst – sowie einen belegbaren Nutzen für Alltags- und Berufsverkehre bieten. Eine touristische Nutzung allein genügt nicht; stattdessen ist Einbettung in ein integriertes Verkehrskonzept oder mindestens ein eigenständiges Radverkehrskonzept erforderlich. Anträge können jederzeit bei den Bezirksregierungen eingereicht werden. Nach positiver Prüfung durch die Bezirksregierungen und Priorisierung durch das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr werden die Mittel beim Bundesamt für Logistik und Mobilität beantragt. Begleitet wird der gesamte Prozess bis zum Nachweis der Mittelverwendung. Ein Entwurf gemäß den Richtlinien für die Entwurfsgestaltung im Straßenbau (RE) ist dem Förderantrag beizufügen.

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