Zuschuss

Rahmen-Richtlinie für die gewerbebetriebliche Tourismusförderung

Förderung von Investitionen in Gastronomie-, Beherbergungs- und touristische Einrichtungen in Oberösterreich. Gültig von 01.01.2024 bis 31.12.2030. Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2030
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich
Unternehmensgröße: KMU

Förderziel

Förderung der Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben sowie touristischen Einrichtungen und Übernahme bestehender Betriebe zur Stärkung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Oberösterreich.

Förderfähige Ausgaben

  • Bauliche Qualitätsverbesserungen
  • Betriebsgrößenoptimierung
  • Personalunterkünfte und Mitarbeiter-Einrichtungen
  • Neubauten für Beherbergung und Gastronomie
  • Innovationsvorhaben für neue Märkte und Zielgruppen
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Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der Sparte "Tourismus- und Freizeitwirtschaft" der Wirtschaftskammer OÖ
  • Ordentliches oder freiwilliges Mitglied eines Tourismusverbandes gemäß Oö. Tourismusgesetz 2018 idjgF
  • KMU im Sinne der EU-Definition (Ausnahmefälle für große Unternehmen in NRFG)
  • Antrag muss vor Beginn der Projektausführung eingelangt sein
  • Keine doppelte Förderung bereits geförderter Investitionskosten
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag
  2. Projektbeschreibung
  3. Kosten- und Finanzierungsplan

Beschreibung

Ab 01.01.2024 bis 31.12.2030 stellt die Rahmen-Richtlinie für die gewerbebetriebliche Tourismusförderung des Landes Oberösterreich nicht rückzahlbare Zuschüsse bereit, um Investitionen in Gastronomie-, Beherbergungs- und touristische Einrichtungen zu realisieren. Ziel ist die Stärkung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft durch Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Betrieben sowie Übernahme bestehender Unternehmen. Unter den förderbaren Maßnahmen finden sich bauliche Qualitätsverbesserungen, betriebsgrößenoptimierende Umbauten, Neubauten für Beherbergung und Gastronomie, Personalunterkünfte und Mitarbeiter:innen-Einrichtungen. Innovationen zur Erschließung neuer Märkte und Zielgruppen sowie Projekte zur Umsetzung der Landes-Tourismusstrategie 2030 werden ebenso unterstützt. Darüber hinaus können Digitalisierungsmaßnahmen und externe Beratungsleistungen gefördert werden, um zukunftsorientierte Geschäftsmodelle zu etablieren.

Gefördert werden gewerbliche Unternehmen und Jungunternehmer:innen der Sparte „Tourismus- und Freizeitwirtschaft“ der Wirtschaftskammer Oberösterreich, die ordentliches oder freiwilliges Mitglied eines Tourismusverbandes gemäß Tourismusgesetz 2018 sind und den KMU-Kriterien der EU-Definition entsprechen (Ausnahme für große Unternehmen in ausgewiesenen NRFG). Voraussetzung für eine Zuwendung sind u. a. der Nachweis finanzieller Absicherung, ein schlüssiges, nachhaltiges Unternehmenskonzept sowie das fristgerechte Einlangen des Förderantrags vor Projektbeginn. Eine doppelte Inanspruchnahme bereits geförderter Investitionskosten ist ausgeschlossen. Förderfähige Kosten müssen in der Regel innerhalb von zwei Jahren nach Antragseingang entstehen. Für die vollständige Antragstellung sind Förderantrag, Projektbeschreibung und Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen, um eine zügige Bearbeitung und planmäßige Umsetzung zu gewährleisten.

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