Raumordnungsförderung
Förderung für kommunale und regionale Investitionen und Maßnahmen in Niederösterreich zur Verbesserung der kommunalen Grundausstattung sowie von Freizeit-, Kultur- und Kommunikationseinrichtungen. Anträge sind jährlich im Jahr der Umsetzung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von kommunalen und regionalen Investitionen und Maßnahmen zur Bewältigung anstehender Herausforderungen der Raumplanung und zur Verbesserung der Grundausstattung, Freizeit-, Kultur- und Kommunikationseinrichtungen.
Förderfähige Ausgaben
- Kommunaleinrichtungen (Amtsgebäude, Feuerwehrhäuser, Gemeindezentren etc.)
- Sport- und Freizeiteinrichtungen
- Kulturelle und gesellige Einrichtungen
- Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekte müssen in den Förderrichtlinien angeführt sein
- Antragstellung im Jahr der Umsetzung und Darstellung als Projekt im Gemeindevoranschlag
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Beschreibung des zur Förderung eingereichten Projekts
- Nachweis über das voraussichtliche finanzielle Erfordernis des Projekts
- Investitionsnachweis aus dem Voranschlag
- Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Raumordnungspolitischer und gesamtwirtschaftlicher Stellenwert des Projekts
- Höhe der Investition
- Geographische und wirtschaftliche Lage der Gemeinde
- Verfügbarkeit der Budgetmittel
Beschreibung
Die Raumordnungsförderung des Landes Niederösterreich unterstützt öffentlich-rechtliche Kommunen gezielt bei Investitionen in kommunale und regionale Infrastrukturprojekte. Schwerpunktmäßig werden Maßnahmen gefördert, die einerseits die Grundausstattung wie Amtsgebäude, Feuerwehrhäuser oder Gemeindezentren verbessern und andererseits Freizeit-, Kultur- und Kommunikationsangebote ausbauen. Sport- und Freizeiteinrichtungen, kulturelle Veranstaltungsräume sowie Maßnahmen zur Optimierung der Verkehrsinfrastruktur zählen ebenfalls zu den förderbaren Vorhaben. Angesprochen sind ausschließlich niederösterreichische Gemeinden, welche die geplanten Projekte im jeweiligen Finanzvoranschlag ausweisen und die förderungsfähigen Maßnahmen in den geltenden Richtlinien aufnehmen. Die Antragstellung erfolgt formlos schriftlich im Jahr der Umsetzung und kann für mehrjährige Vorhaben jährlich wiederholt werden.
Die Vergabe erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit variabler Fördersumme, die sich nach dem raumordnungspolitischen und gesamtwirtschaftlichen Stellenwert, der Investitionshöhe, der geografischen und ökonomischen Lage der Gemeinde sowie der verfügbaren Budgetmittel richtet. Bewertet werden insbesondere die Bedeutung des Projekts für die Raumordnung, die volkswirtschaftlichen Effekte und die regionalen Rahmenbedingungen. Zur Antragseinreichung sind eine Projektbeschreibung, ein Investitionsnachweis aus dem Gemeindevoranschlag, ein Finanzierungsplan sowie der Nachweis des finanziellen Erfordernisses vorzulegen. Zusätzliche Unterlagen können bei Bedarf angefordert werden. Durch die Förderung soll eine nachhaltige Stärkung der kommunalen Infrastruktur erreicht werden, die das Gemeinwohl fördert und einen Beitrag zur regionalen Entwicklung leistet.
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