Zuschuss

Referenzfilmförderung zur Verwendung von Referenzmitteln für die Stoffentwicklung neuer programmfüllender Filme

Zuschussprogramm der FFA (BKM) für Drehbuchautor*innen und Regisseur*innen zur Stoffentwicklung neuer Kinofilme auf Basis bereits zuerkannter Referenzmittel. Anträge digital fortlaufend innerhalb von drei Jahren möglich.

Kultur Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Förderquote: 100%

Förderziel

Unterstützung drehbuchschreibender und regieführender Personen programmfüllender Filme bei der Stoffentwicklung eines neuen programmfüllenden Films mittels bereits zuerkannter Referenzmittel.

Förderfähige Ausgaben

  • Drehbucherstellung
  • Treatmententwicklung
  • Erste Drehbuchfassung
  • Projektgerechte Beschreibung/Produktionsvorbereitung
  • Beratungsleistungen (z.B. dramaturgische Beratung, Lektorate)
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Produktion
  • Postproduktion
  • Auswertung

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zuerkannte Referenzmittel aus einem programmfüllenden Film
  • Antrag vor Beginn der Stoffentwicklungsmaßnahme
  • Geplante Kinoauswertung des neuen Films

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Synopsis
  2. Writer’s/Director’s Note
  3. Pitch/Idee/Exposé/Treatment je nach Entwicklungsstufe
  4. Nachweis Verfilmungsrechte/Drehbuchvertrag
  5. Finanzierungsplan (falls nicht für Lebensunterhalt)
  6. Finanzierungsnachweise
  7. Kalkulation

Beschreibung

Die Referenzfilmförderung zur Verwendung von Referenzmitteln für die Stoffentwicklung neuer programm­füllender Filme unterstützt Autor:innen und Regisseur:innen in Deutschland, die bereits Referenzmittel aus einem früheren Kinoprojekt erhalten haben. Als Zuschussprogramm der Filmförderungsanstalt (FFA) im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zielt es darauf ab, kreative Stoffentwicklungen von Spielfilmen mit geplanter Kinoauswertung zu stärken. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen ebenso wie Unternehmen, die vor Beginn der Entwicklungsmaßnahme einen Digitalantrag stellen und den Zuwendungsbescheid nicht älter als drei Jahre ist. Die Förderung deckt 100 % der Ausgaben ab und erstreckt sich auf Leistungen wie Idee, Treatment und erste Drehbuchfassung sowie projektbezogene Produktionsvorbereitung und dramaturgische Beratung.

Gefördert werden etwa Storyboarding, Casting, Locationscouting, Probedrehs, Production Design, juristische Beratung, Festivalgebühren und sogar Lebenshaltungskosten während der Drehbuchentwicklung. Nicht förderfähig sind Produktions-, Postproduktions- und Auswertungskosten. Erforderliche Unterlagen umfassen eine Synopsis, Writer’s/Director’s Note, je nach Entwicklungsstand Exposé, Treatment oder erste Drehbuchfassung, Nachweis der Verfilmungsrechte bzw. Drehbuchvertrag sowie bei Bedarf Finanzierungsplan, Nachweise und Kalkulation. Anträge können fortlaufend bis drei Jahre nach Zuerkennung der Referenzmittel eingereicht werden. Die FFA entscheidet über Bewilligung und Auszahlung in Raten, beginnend mit bis zu 80 % nach Bescheidbestandskraft, gefolgt von der Schlussrate nach Nachweisprüfung. Ziel ist eine fundierte Vorbereitung neuer Kinoprojekte, die durch öffentlich finanzierte Referenzmittel eine solide Basis für künstlerische Stoffentwicklungen erhalten.

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