Refundierung der Entgelterhöhung für das Pflege- und Betreuungspersonal gem. § 3 Abs. 2 Z 3 PFG
Das Land Wien (MA 24) refundiert die im Jahr 2023 bzw. fortlaufend erbrachten außerordentlichen Entgelterhöhungen für Pflege- und Betreuungspersonal in Kranken- und Kuranstalten. Anträge können quartalsweise bis 01.03.2026 eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweckzuschuss zur Fortführung und Refundierung der im Sinne des § 3 EEZG im Jahr 2023 und Folgejahren geleisteten Entgelterhöhungen für Pflege- und Betreuungspersonal in Kranken- und Kuranstalten.
Förderfähige Ausgaben
- Dienstgeberkosten für die außerordentliche Entgelterhöhung des Pflege- und Betreuungspersonals
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kranken- und Kuranstalten gemäß Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten
- Kranken- und Kuranstalten nach landesgesetzlichen Regelungen
- Beschäftigung des Pflege- und Betreuungspersonals mindestens einen Kalendermonat im Förderjahr
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Auflistung Summe Vollzeitäquivalent und Köpfe
- Unterfertigte Selbsterklärung der Antragstellenden
- Bestätigung gesonderte Ausweisung am Lohn-/Gehaltszettel
- Entgeltgestaltende Vorschrift (für Einrichtungen ohne KV-Anwendung)
- Antragsunterlagen in vorgegebenen Mustervorlagen (z.B. Excel-Tabelle)
Beschreibung
Die „Refundierung der Entgelterhöhung für das Pflege- und Betreuungspersonal gemäß § 3 Abs. 2 Z 3 PFG“ unterstützt öffentliche Kranken- und Kuranstalten in Wien dabei, die im Jahr 2023 bzw. fortlaufend geleisteten außerordentlichen Lohnanpassungen für das Pflege- und Betreuungspersonal vollständig (100 % Förderquote) rückzufinanzieren. Pro Vollzeitäquivalent wird ein Betrag von bis zu EUR 2.460 (inklusive Dienstgeberabgaben) bereitgestellt. Antragsberechtigt sind Kranken- und Kuranstalten (Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten sowie landesgesetzliche Regelungen) mit mindestens einem Kalendermonat ununterbrochener Beschäftigung des Personals im Förderjahr. Gefördert werden Angehörige des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege, der Pflegefachassistenz, der Pflegeassistenz, Diplom-Sozialbetreuer:innen, Fach-Sozialbetreuer:innen und Heimhelfer:innen.
Die Antragstellung erfolgt quartalsweise schriftlich beim Amt der Wiener Landesregierung (MA 24) bis längstens 01.03.2026; der Projektzeitraum umfasst bis zu 24 Monate ab 01.04.2024. Förderfähige Ausgaben sind ausschließlich die Dienstgeberkosten für die außerordentliche Entgelterhöhung. Dem Antrag sind beizulegen: eine detaillierte Aufstellung der Vollzeitäquivalente und Köpfe, eine unterfertigte Selbsterklärung zur Auszahlung, eine Bestätigung der gesonderten Ausweisung auf dem Lohn-/Gehaltszettel, gegebenenfalls die entgeltgestaltende Vorschrift (bei Einrichtungen ohne KV-Anwendung) sowie die Antragsunterlagen in vorgegebenen Mustervorlagen (z. B. Excel-Tabelle). Diese Förderung stärkt die Kontinuität qualifizierter Pflege- und Betreuungsleistungen und trägt zur Sicherung des Personalschlüssels in Wiener Kranken- und Kuranstalten bei.
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