Zuschuss

Regelförderung – Bürgerstiftung der VR Bank Mecklenburg eG

Halbjährliche Vergabe von Zuwendungen für soziale, kulturelle oder sportliche Zwecke in Nordwestmecklenburg, Rostock, Ludwigslust-Parchim sowie in den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock. Anträge zweimal jährlich möglich.

Soziales Kultur Sport Kinder und Jugendliche Bildung Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Mecklenburg-Vorpommern
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung gemeinnütziger Projekte in den Bereichen soziale Zwecke, Kultur, Sport, Jugend und Bildung sowie Umwelt in der Region Nordwestmecklenburg, Rostock, Ludwigslust-Parchim, Schwerin und Rostock.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufende Kosten
  • Honorare

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützig anerkannt
  • Tätigkeit in Nordwestmecklenburg, Rostock, Ludwigslust-Parchim, Schwerin oder Rostock

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Kurzbeschreibung des Projekts
  3. Finanzierungsplan/Eigenanteil
  4. Zeitplan
  5. Nachweis der Gemeinnützigkeit

Beschreibung

Die Regelförderung der Bürgerstiftung der VR Bank Mecklenburg eG unterstützt zweimal jährlich gemeinnützige Vereine und Organisationen in Nordwestmecklenburg, Rostock, Ludwigslust-Parchim sowie in den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock. Gefördert werden innovative Projekte aus den Themenfeldern soziale Zwecke, Kultur, Sport, Kinder und Jugendliche, Bildung, Umwelt- und Naturschutz sowie Energieeffizienz und Klimaschutz. Ziel ist es, bürgerschaftliches Engagement und nachhaltige Initiativen vor Ort zu stärken und bleibende Werte für die Region zu schaffen. Anträge können jeweils zu den festgelegten Fristen eingereicht werden und werden zeitnah vom Kuratorium geprüft.

Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit und die Tätigkeit im Fördergebiet. In der Antragstellung sind eine Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan mit Eigenanteil, ein Zeitplan sowie der Nachweis der Gemeinnützigkeit beizufügen. Bitte beachten, dass laufende Kosten und Honorare nicht förderfähig sind. Die finanzielle Unterstützung erfolgt als einmaliger Zuschuss und ermöglicht Projektträger:innen die Realisierung konkreter Vorhaben ohne zusätzliche Verpflichtungen. Interessierte Vereine und gemeinnützige Organisationen erhalten das erforderliche Antragsformular auf der Website der Bürgerstiftung und richten ihre Unterlagen rechtzeitig an die Geschäftsstelle der Stiftung in Rostock. Mit dieser Förderung leistet die Stiftung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des sozialen und kulturellen Miteinanders in Mecklenburg-Vorpommern.

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