Zuschuss

Regenbogenschutzfonds

Förderung von CSD-Organisator*innen im Kampf für queere Rechte und gegen rechtsextreme Angriffe in kleinen und mittelgroßen Städten. Fortlaufende Anträge möglich.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Unterstützung von CSD-Organisator*innen insbesondere aus kleinen und mittelgroßen Städten bei Sicherheitsmaßnahmen und Durchführung queerer Veranstaltungen zum Schutz vor rechtsextremen Störungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Sicherheitsmaßnahmen inkl. Rechtsberatung
  • Sach- und Honorarkosten für Veranstaltungen in Mittel-, Klein- und ländlichen Regionen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Rechtsfähige und gemeinnützige Organisation oder Körperschaft des öffentlichen Rechts
  • Nutzung des digitalen Antragsformulars

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Satzung
  2. Freistellungsbescheid
  3. Registerauszug

Bewertungskriterien

  • Kampf gegen Rechtsextremismus
  • Engagement in strukturschwachen Regionen
  • Stärkung von Selbstorganisation und zivilgesellschaftlichem Widerstand

Beschreibung

Der Regenbogenschutzfonds unterstützt CSD-Organisator:innen aus kleinen und mittelgroßen Städten in ganz Deutschland bei der sicheren Durchführung queerer Veranstaltungen gegen rechtsextreme Störungen. Mit fortlaufenden Fördermöglichkeiten fördert der Fonds sowohl Sicherheitsmaßnahmen einschließlich Rechtsberatung als auch Sach- und Honorarkosten, um Pride-Demonstrationen und Begleitangebote in strukturschwachen Regionen öffentlich wirksam und geschützt stattfinden zu lassen. Ziel ist die Stärkung zivilgesellschaftlichen Widerstands und gesellschaftlichen Zusammenhalts durch sichtbare Solidarität mit LGBTIQ*-Communities, die verstärkt zum Ziel rechtsextremer Angriffe geworden sind. Der Zuschuss richtet sich explizit an gemeinnützige Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die sich im Einsatz für demokratische Teilhabe und Menschenrechte engagieren.

Antragsberechtigt sind rechtsfähige gemeinnützige Träger und öffentliche Einrichtungen, die über das digitale Antragsformular ihre Förderanfrage einreichen. Förderfähige Ausgaben umfassen insbesondere Kosten für Sicherheitskonzepte, Personalkosten für geschulte Expert:innen, Versicherungsschutz sowie Honorare für Begleitprogramme. Bewertet werden Projekte, die konsequent gegen Rechtsextremismus Stellung beziehen, Selbstorganisation vor Ort stärken und nachhaltige Strukturen aufbauen. Als Nachweise erfordern Antragstellung und Verwendungsnachweis unter anderem Satzung, Freistellungsbescheid und Registerauszug. Die Antragstellung erfolgt jederzeit; Entscheidungen bis 2.500 Euro werden laufend getroffen, bei höheren Beträgen finden halbjährliche Gremiensitzungen statt. Dieser Fonds eröffnet lokalen Initiativen eine verlässliche Förderung zur Absicherung queerer Sichtbarkeit und demokratischer Teilhabe in ländlichen und mittelstädtischen Kontexten.

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