Zuschuss

Regionale Kulturinitiativen: Förderung von Einzelpersonen

Förderung für Kulturschaffende in Wien (Reisekosten-, Projektkostenzuschüsse und Stipendien). Anträge mindestens drei Monate vor Projektbeginn möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Nachhaltige Verankerung zeitgenössischer Kunst in der Gesellschaft sowie Gewährleistung stabiler Rahmenbedingungen für einzelne Kulturschaffende.

Förderfähige Ausgaben

  • Reisekosten
  • Projektkostenzuschüsse
  • Stipendien

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder ständiger Wohnsitz in Österreich
  • Ansuchen beim zuständigen Bundesministerium (§ 4 Kunstförderungsgesetz)
  • Vorhaben ohne Förderung nicht oder nicht zur Gänze durchführbar und finanziell gesichert
  • Eigenleistung entsprechend wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Allgemeines Antragsformular
  2. Formular für Stipendien, Ankäufe und Ateliers

Beschreibung

Im Bundesland Wien fördert das Programm „Regionale Kulturinitiativen: Einzelpersonen“ privat tätige Kulturschaffende und freischaffende Künstler:innen sämtlicher Sparten. Als Zuschüsse stehen Reisekostenförderungen, Projektkostenzuschüsse sowie Stipendien bereit, um zeitgenössische Kunst nachhaltig in der Gesellschaft zu verankern und stabile Rahmenbedingungen zu sichern. Das Angebot deckt die Themenfelder Kultur und Kultur & Medien ab und ermöglicht einen kontinuierlichen Zugang – Anträge sind mindestens drei Monate vor Beginn des geplanten Projekts einzureichen. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Förderung von Mobilitätsprogrammen, die den fachlichen Austausch und die Kooperation über Landesgrenzen hinweg unterstützen. Interessant ist dieses Angebot besonders für Einzelvorhaben, die außerhalb etablierter Strukturen realisiert werden und neue künstlerische Impulse setzen.

Voraussetzung für eine Förderung nach § 4 des Kunstförderungsgesetzes 1988 ist ein Ansuchen beim zuständigen Bundesministerium sowie der Nachweis, dass das Vorhaben ohne diese finanzielle Unterstützung nicht vollständig realisierbar ist und bereits anderweitige Förderzuschüsse angegeben werden. Die Vergabeentscheidungen werden von Expert:innen der Sektion Kunst und Kultur getroffen. Eine Eigenleistung ist entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Antragsteller:innen zu erbringen. Zulässige Ausgaben umfassen Reisekosten, Projektkosten und Stipendien. Zur Antragstellung sind das allgemeine Antragsformular und das Formular für Stipendien, Ankäufe und Ateliers erforderlich. Nach Abschluss des Vorhabens ist eine Abrechnung mit Verwendungsnachweis vorzulegen. Das unbefristet verfügbare Gesamtbudget beläuft sich auf rund 0,22 Millionen Euro (Gültig seit 01.01.2013), Auszahlungen werden quartalsweise in der Transparenzdatenbank veröffentlicht.

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