Regionale Offene Behindertenarbeit (OBA)
Bayernweite Förderung von niedrigschwelligen ambulanten Hilfen und Beratungsangeboten für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen im Rahmen der Offenen Behindertenarbeit (OBA).
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der flächendeckenden ambulanten Betreuung und Sicherung der Teilhabe von körperlich und geistig behinderten, sinnesbehinderten oder chronisch kranken Menschen (§ 99 SGB IX) durch Träger der regionalen Offenen Behindertenarbeit sowie Entlastung der Familien und Lotsenfunktion im Sozialraum.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten für Fachkräfte
- Sachkosten zur Umsetzung der Dienste
- Öffentlichkeitsarbeit
- Fortbildung und Koordination von Ehrenamtlichen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tätigkeit als regionaler Dienst der Offenen Behindertenarbeit
- Einrichtung eines Personalschlüssels von 1 Fachkraft zu 50 000 Einwohnern
- Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 99 SGB IX
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Finanzierungsplan
- Übersicht über förderfähige Kräfte
- Konzeption (bei Erstantrag)
- Fachliche Stellungnahme des Spitzen-/Landesverbands
Bewertungskriterien
- Flächendeckung des Beratungsangebots
- Einhaltung des Personalschlüssels
- Qualität der fachlichen Konzeption
Beschreibung
Das Förderprogramm „Regionale Offene Behindertenarbeit (OBA)“ des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales unterstützt gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine sowie öffentliche Einrichtungen in ganz Bayern bei der Einrichtung und dem Ausbau niedrigschwelliger ambulanter Hilfen und Beratungsangebote für Menschen mit körperlichen, geistigen oder Sinnesbehinderungen (§ 99 SGB IX) sowie chronisch Erkrankte und deren Angehörige. Ziel der Förderung ist die flächendeckende ambulante Betreuung zur Sicherung gleichberechtigter Teilhabe, die Entlastung von Familien und die Lotsenfunktion im Sozialraum. Im Rahmen eines Jahresprojekts werden Personalkosten für qualifizierte Fachkräfte (bis zu 28.800 € pro Fachkraft, 22.700 € für sonstige Fachkräfte), Sachkosten, Öffentlichkeitsarbeit sowie Fortbildung und Koordination von Ehrenamtlichen bezuschusst. Zugleich müssen Träger einen Personalschlüssel von 1 Fachkraft zu 50.000 Einwohner:innen einrichten und nachweisen, dass das Angebot allen Adressat:innen offensteht. Die fortlaufende Fördermöglichkeit ermöglicht eine nachhaltige Absicherung etablierter Dienste und eine Weiterentwicklung fachlicher Konzepte.
Die Vergabe erfolgt als Festbetragsfinanzierung im Wege des Zuschusses für zwölf Monate. Bewertet werden insbesondere die regionale Reichweite des Beratungsangebotes, die Einhaltung des Personalschlüssels und die Qualität der fachlichen Konzeption. Interessierte Träger reichen ihren Antrag im Einvernehmen mit dem Spitzen- oder Landesverband sowie dem zuständigen Bezirk ein. Erforderliche Unterlagen sind ein Finanzierungsplan, eine Übersicht über förderfähige Kräfte und bei Erstvorhaben eine detaillierte Konzeption sowie eine fachliche Stellungnahme des Spitzen-/Landesverbands. Durch die Förderung werden etablierte Strukturen gestärkt, neue Dienstorte erschlossen und die selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderung nachhaltig gefördert.
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