Regionale Unterstützung – Stiftung Bürgerhospital Kaiserslautern
Förderung gemeinnütziger Vereine und Organisationen in Kaiserslautern für projektbezogene Sachkosten in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe, öffentliches Gesundheitswesen und Breitensport. Anträge jederzeit möglich. Richtlinien seit 01.07.2024 in Kraft.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von gemeinnützigen Vereinen und Organisationen in Kaiserslautern im Rahmen konkreter Projekte in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe und Altenpflege, öffentliches Gesundheitswesen sowie Sport (mit Ausnahme des Leistungs- und Spitzensports). Vorrangig werden projektbezogene Sachkosten bezuschusst; projektbezogene Personalkosten können in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden.
Förderfähige Ausgaben
- Projektbezogene Sachkosten
- Projektbezogene Personalkosten (in Ausnahmefällen)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Nachträglich entstandene Mehrkosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Wirkungskreis in Kaiserslautern
- Gemeinnütziger Zweck bzw. Bedürftigkeit älterer Privatpersonen
- Projektbeginn erst nach Bewilligung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsübersicht
- Antragsformular
Beschreibung
Die Stiftung Bürgerhospital Kaiserslautern fördert seit dem 01.07.2024 gemeinnützige Vereine, Organisationen sowie in Härtefällen ältere und bedürftige Privatpersonen aus Kaiserslautern. Ziel der Regionalen Unterstützung ist die Stärkung von Projekten in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe und Altenpflege, öffentliches Gesundheitswesen sowie Breitensport (ausgenommen Leistungs- und Spitzensport). Gefördert werden vornehmlich projektbezogene Sachkosten; in begründeten Ausnahmefällen sind auch Personalkosten förderfähig. Dabei steht eine jährliche Gesamtfördersumme zur Verfügung, deren Ausschüttung in Abhängigkeit von der Höhe der zuwendungsfähigen Kosten gestaffelt ist. Kleinprojekte bis 1.000 € können zu 100 % bezuschusst werden, ab 100.000 € liegt die Förderquote bei 35 %. Die Anträge können fortlaufend eingereicht werden, wobei Projektbeginn und Mittelverwendung erst nach Bewilligung erfolgen dürfen.
Zur Antragstellung sind eine aussagekräftige Projektbeschreibung, eine Kosten- und Finanzierungsübersicht sowie das ausgefüllte Antragsformular erforderlich. Voraussetzung für eine Förderung ist der Sitz oder Wirkungskreis in Kaiserslautern sowie der gemeinnützige Zweck respektive die Bedürftigkeit der Antragstellenden. Nach Eingang der Unterlagen entscheidet der Hospitalausschuss, bestehend aus 16 Mitgliedern, üblicherweise drei- bis viermal jährlich über die Vergabe. Eine verpflichtende Eigenmittelquote sowie die nachträgliche Untersagung von Mehrkosten gewährleisten wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung. Durch diese transparente Struktur eröffnet die Stiftung Bürgerhospital nachhaltige Chancen, um soziale, kulturelle und gesundheitliche Projekte im Stadtgebiet wirkungsvoll zu unterstützen.
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