Regionalförderprogramm - Calls Umsetzung der Wirtschafts-, Tourismus- und Digitalisierungsstrategie
Regionalförderprogramm Niederösterreich unterstützt zeitlich befristete Calls und Aktionsprogramme zur Umsetzung der Wirtschafts-, Tourismus- und Digitalisierungsstrategie. Anträge bis 31.12.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit der Förderung von zeitlich befristeten Calls und Aktionsprogrammen werden regionale Entwicklungsvorhaben unterstützt, die zur Umsetzung der NÖ Wirtschafts- und Tourismusstrategie sowie der Digitalisierungsstrategie beitragen. Dadurch soll der Wirtschafts- und Tourismusstandort Niederösterreich gestärkt und zukunftsfähig weiterentwickelt werden.
Förderfähige Ausgaben
- Personal- und Sachkosten
- Gemeinkosten
- Externe Dienstleistungen
- Planungsleistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzug
- Kosten unter 200 €
- Barzahlungen über 5.000 €
- Leasingkosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Niederösterreich
- Antragstellung vor Projektbeginn
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag
- Projektbeschreibung samt Beilagen
- Gesamtkostenaufstellung
- Jahresabschlüsse der letzten 2 Geschäftsjahre
- Nachweis über andere Förderanträge
Bewertungskriterien
- Regionalwirtschaftliche Dimension
- Strategische Dimension
- Nachhaltigkeitsdimension
Beschreibung
Die Förderung unterstützt zeitlich befristete Calls und Aktionsprogramme zur Umsetzung der niederösterreichischen Wirtschafts-, Tourismus- und Digitalisierungsstrategie. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Tourismus- und Freizeitbetriebe, Träger und Einrichtungen der angewandten Forschung sowie öffentliche und gemeinnützige Organisationen mit Sitz oder Betriebsstätte in Niederösterreich. Im Mittelpunkt stehen Projekte aus den Bereichen Unternehmensfinanzierung, Digitalisierung, Beratung, Infrastruktur und Smart Cities & Regionen. Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten werden in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses übernommen, wobei abhängig von der Kostenart Förderquoten von 70 % (Personal- und Sachkosten, Gemeinkosten, externe Dienstleistungen) bzw. 100 % (Planungsleistungen) möglich sind. Die Antragstellung hat vor Projektbeginn zu erfolgen, Anträge können bis 31. Dezember 2026 eingereicht werden.
Gefördert werden Ausgaben für Personal, Sachmittel und Fremdleistungen, während Kosten für Leasing, Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzug, Barzahlungen über 5.000 € und Rechnungen unter 200 € ausgeschlossen sind. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von attraktiven Förderintensitäten und einem schlanken Antragsverfahren. Die Vergabe erfolgt auf Basis wirtschafts-, strategischer und Nachhaltigkeitskriterien, um regionale Wertschöpfung zu stärken, Innovationspotenziale zu heben und den Wirtschafts- und Tourismusstandort Niederösterreich zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Bewerber:innen reichen neben dem Antrag eine Projektbeschreibung mit Beilagen, eine Gesamtkostenaufstellung, Jahresabschlüsse der letzten zwei Geschäftsjahre und Nachweise über bereits beantragte Förderungen ein. Anschließend wird in einem transparenten Verfahren die Förderkürzung bewertet, bevor Förderverträge abgeschlossen und Mittel ausgezahlt werden.
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