Regionalförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Zuschüsse für Investitionsvorhaben von Unternehmen in strukturschwachen Regionen Rheinland-Pfalz. Förderquoten bis 35 % möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt gewerbliche Unternehmen und Beherbergungsbetriebe in strukturschwachen Fördergebieten bei Investitionsvorhaben im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffungs- und Herstellungskosten neuer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
- bauliche Kosten
- Maschinen und Einrichtungen
- immaterielle Wirtschaftsgüter
Nicht förderfähige Ausgaben
- Grunderwerb
- Gebäudekauf
- finanzielle Eigenleistungen
- gebrauchte Wirtschaftsgüter
- Grunderwerbskosten
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich gewerblicher Beherbergungsbetriebe
- Vorhaben in ausgewiesenen GRW-Fördergebieten
- Finanzierungsplan mit mind. 25 % Eigenmitteln
- Investitionsbeginn erst nach Antrag und schriftlicher ISB-Bestätigung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsbestätigung
- Bescheinigung in Steuersachen
- Vollständiger Antrag über das ISB-Kundenportal
Bewertungskriterien
- Art der Tätigkeit (Positivliste/bedingte Positivliste)
- Bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte (Investitionsvolumen oder Schaffung von Dauerarbeitsplätzen)
- Finanzierungsstruktur und Eigenmittel
- Tarifbindung oder Bruttolohnsumme
Beschreibung
Unternehmen in strukturschwachen Regionen Rheinland-Pfalz können im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Investitionszuschüsse von bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben beantragen. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen aller Größenklassen, einschließlich Beherbergungsbetriebe, in ausgewiesenen GRW-Fördergebieten. Gefördert werden Errichtungs-, Erweiterungs- und Diversifizierungsinvestitionen sowie die grundlegende Änderung von Produktionsverfahren. Im Mittelpunkt stehen kostenrelevante Ausgaben für neue Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (bauliche Maßnahmen, Maschinen und Einrichtungen) und immaterielle Wirtschaftsgüter. Die Investitionen müssen innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen und zu dauerhaften Dauerarbeitsplätzen führen oder das Investitionsvolumen deutlich über die durchschnittlichen Abschreibungen der letzten drei Jahre heben. Mindestens 25 % Eigenmittel sind erforderlich, da die Gesamtnachhaltigkeit des Vorhabens nachgewiesen werden muss.
Die Antragstellung erfolgt digital über das Kundenportal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), die das Bewilligungsverfahren steuert. Neben einer detaillierten Projektbeschreibung sind Finanzierungsunterlagen und behördliche Nachweise beizufügen; eine vorzeitige Investitionsaufnahme ist nur nach ISB-Zusage zulässig. Förderentscheidungen basieren auf Kriterien wie Art der Tätigkeit (Positivlisten), regionalwirtschaftlichen Effekten, Tarifbindung oder Bruttolohnentwicklung. Unternehmen können darüber hinaus auch Maßnahmen zur Infrastrukturverbesserung, Vernetzung oder Beratung in Anspruch nehmen. Die Kleine-und-Mittlere-Unternehmen-Quote wird dabei ebenso berücksichtigt wie die Auswirkungen auf Beschäftigung und regionale Wertschöpfung. Mit der GRW-Zuschussförderung stärkt Rheinland-Pfalz seine Wirtschaft und sichert gleichwertige Lebensverhältnisse in benachteiligten Gebieten.
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