Registrierung als Empfängerorganisation (Förderfähigkeit/Spendenempfang aus Deutschland) – DSZ – International Giving Foundation
Ausländische gemeinnützige Organisationen können sich jederzeit registrieren, um Spenden und Fördermittel aus Deutschland über die DSZ – International Giving Foundation zu erhalten. Inklusive Dokumentenprüfung und Anerkennung der Förderrichtlinien.
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Förderkriterien
Förderziel
Registrierung und Prüfung ausländischer gemeinnütziger Organisationen zur Ermöglichung von Zuwendungen und Spendenempfang aus Deutschland über die DSZ – International Giving Foundation.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung als gemeinnützige Organisation nach ausländischem Recht
- Unterzeichnung der Förderrichtlinien der DSZ – International Giving Foundation
- Einreichung vollständiger und korrekt ausgefüllter Antragsunterlagen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Unterzeichnete Förderrichtlinien
- Aktuelle Satzung in Originalsprache
- Gründungsurkunde
- Projektbudget
- Anerkennung der Gemeinnützigkeit
- Letzter Freistellungsbescheid oder vergleichbares Dokument
- Finanz- und Projektbericht nach Durchführung
Beschreibung
Die DSZ – International Giving Foundation bietet gemeinnützigen Organisationen mit Sitz außerhalb Deutschlands eine laufende Möglichkeit, Zuwendungen und Spenden aus Deutschland zu empfangen. In der EU ansässige Initiativen aus den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung profitieren von einem unkomplizierten Registrierungsverfahren, das eine umfassende Prüfung der Förderfähigkeit nach internationalen Standards vorsieht. Nach Anerkennung der Förderrichtlinien und erfolgreicher Dokumentenprüfung werden Antragsteller:innen offiziell als Empfängerorganisation registriert, wodurch eine rechtssichere Abwicklung deutscher Fördermittel gewährleistet ist. Förderfähig sind alle rechtsfähigen, im Ausland nachweislich gemeinnützigen Körperschaften, die ihre Projekte im Sinne der deutschen Abgabenordnung § 52 umsetzen möchten.
Der Anmeldeprozess gliedert sich in drei Schritte: Zuerst erfolgt die Anerkennung als gemeinnützige Organisation gemäß ausländischem Recht. Anschließend verpflichten sich Antragstellende zur Unterzeichnung der Förderrichtlinien und reichen das vollständig ausgefüllte Antragsformular ein. Erforderliche Unterlagen umfassen u. a. Satzung und Gründungsurkunde, Nachweis der Gemeinnützigkeit, Projektbudget sowie ein Finanz- und Projektbericht nach Projektdurchführung. Nach positiver Prüfung erfolgen die zeitnahe Mittelbereitstellung sowie eine schriftliche Bestätigung des Spendeneingangs. Im Anschluss sind regelmäßige Verwendungsnachweise vorzulegen, um Transparenz und ordnungsgemäßen Mitteleinsatz sicherzustellen. Dieses kontinuierliche Verfahren unterstützt Organisationen dabei, nachhaltige Entwicklungsprojekte in der EU und darüber hinaus effizient zu realisieren und die administrativen Hürden beim internationalen Fundraising zu minimieren.
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