Reinforcing EU autonomous access to space through EU-based spaceports
Förderung von Horizon Europe Innovation Actions zur Errichtung und Weiterentwicklung von EU-basierten Startanlagen zur autonomen Raumfahrt.
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Förderkriterien
Förderziel
Stärkung des autonomen Zugangs der EU zum Weltraum durch Aufbau und Betrieb von startkompetenten Bodeneinrichtungen in Europa, um Abhängigkeiten von außereuropäischen Startanbietern zu reduzieren und kommerzielle Raumfahrtdienste in der EU zu diversifizieren.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Reisekosten
- Gerätekosten
- Baukosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Juristische Personen mit Sitz in EU-Mitgliedstaaten, Norwegen oder Island
- EU-basierte Weltraumstartdienstleister als Konsortialpartner
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Lebensläufe
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Relevanz für die EU-strategische Autonomie
- Durchführbarkeit und Risikomanagement
Beschreibung
Der Förderaufruf unterstützt Horizon Europe Innovation Actions, die darauf abzielen, den autonomen Zugang der Europäischen Union zum Weltraum zu stärken. Hierzu sollen EU-basierte Startanlagen errichtet und weiterentwickelt werden, um die Abhängigkeit von nicht-europäischen Anbietern zu reduzieren und die kommerzielle Raumfahrtdienstleistungslandschaft in Europa zu diversifizieren. Die Förderung richtet sich an juristische Personen mit Sitz in EU-Mitgliedstaaten, Norwegen oder Island sowie an EU-basierte Weltraumstartdienstleister, die gemeinsam mit Industrie, Forschungseinrichtungen und öffentlichen Stellen als Konsortialpartner innovative Erdstartanlagen entwickeln und betreiben. Gefördert werden Personalkosten, Sachkosten, Reisekosten, Gerätekosten sowie Baukosten über einen Projektzeitraum von bis zu 36 Monaten, mit einer Förderquote von bis zu 70 % und einer Fördersumme zwischen 10 und 15 Mio. EUR.
Die Qualität und Machbarkeit der Projekte wird anhand von Innovationsgehalt, strategischer Relevanz für die europäische Autonomie und Risikomanagement bewertet. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Synergien mit bestehenden nationalen und ESA-Aktivitäten sowie auf der Integration moderner Industriestandards. Bewerbungen sind bis zum 3. September 2026 möglich. Interessierte Unternehmen, Hochschulen oder öffentliche Einrichtungen müssen in der EU ansässig sein und können ihre Anträge elektronisch einreichen. Um die strategischen Ziele der EU-Infrastrukturpolitik zu erfüllen, wird von den Konsortien erwartet, dass sie die Entwicklung von Startintegration, Kontrollzentren, Betankungs- und Sicherheitseinrichtungen ganzheitlich vorantreiben und somit einen nachhaltigen Beitrag zur Unabhängigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Raumfahrtsektors leisten.
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