Zuschuss

Reinhard Frank-Stiftung: Allgemeine Förderung

Die Reinhard Frank-Stiftung fördert laufend gemeinnützige Vereine, Initiativen, Kultureinrichtungen und Bildungseinrichtungen mit Kostenübernahme zur Umsetzung konkreter Projekte in den Bereichen Bildung, Sozialwesen und Forschung.

Bildung Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hamburg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von konkreten Projekten in den Bereichen Bildung, Sozialwesen sowie Wissenschaft & Forschung durch Kostenübernahme für Personal- und Sachaufwendungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkostenerstattung
  • Sachkostenerstattung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Defizitgarantien
  • Nachträgliche Finanzierungen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnütziger Status
  • Erfüllung der rechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen
  • Keine Privatpersonen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Anschreiben mit Projektbeschreibung
  2. Ziel- und Bedarfsbegründung
  3. Berichtswesen- und Controllingkonzept

Bewertungskriterien

  • Direkte Wirksamkeit
  • Zukunftsorientierung
  • Hebelwirkung zugunsten des Gemeinwohls

Beschreibung

Die Reinhard Frank-Stiftung bietet in Hamburg eine fortlaufende Projektförderung für gemeinnützige Vereine und Initiativen sowie kulturelle und Bildungseinrichtungen an. Ziel ist die Unterstützung konkreter Vorhaben in den Bereichen Bildung, Sozialwesen, Wissenschaft und Forschung. Dabei werden Personalkosten und Sachaufwendungen zu 100 % übernommen, um eine direkte Wirksamkeit und zukunftsorientierte Hebelwirkung zugunsten des Gemeinwohls zu erzielen. Die Stiftung legt besonderen Wert auf Projekte, die nachhaltige Effekte für die Gemeinschaft entfalten und langfristig angelegt sind. Defizitgarantien oder nachträgliche Finanzierungen werden nicht gewährt.

Förderberechtigt sind ausschließlich juristische Personen mit nachgewiesenem gemeinnützigem Status und erfüllten rechtlichen sowie steuerlichen Voraussetzungen. Privatpersonen sind ausgeschlossen. Anträge können jederzeit eingereicht werden und erfordern ein Anschreiben mit detaillierter Projektbeschreibung, eine klare Ziel- und Bedarfsbegründung sowie ein Konzept für Berichtswesen und Controlling. Die Entscheidung orientiert sich an der direkten Wirksamkeit, Zukunftsorientierung und der Hebelwirkung zugunsten des Gemeinwohls. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen besteht nicht.

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