Reinhard Frank-Stiftung: Allgemeine Förderung
Die Reinhard Frank-Stiftung fördert laufend gemeinnützige Vereine, Initiativen, Kultureinrichtungen und Bildungseinrichtungen mit Kostenübernahme zur Umsetzung konkreter Projekte in den Bereichen Bildung, Sozialwesen und Forschung.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von konkreten Projekten in den Bereichen Bildung, Sozialwesen sowie Wissenschaft & Forschung durch Kostenübernahme für Personal- und Sachaufwendungen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkostenerstattung
- Sachkostenerstattung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Defizitgarantien
- Nachträgliche Finanzierungen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnütziger Status
- Erfüllung der rechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen
- Keine Privatpersonen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anschreiben mit Projektbeschreibung
- Ziel- und Bedarfsbegründung
- Berichtswesen- und Controllingkonzept
Bewertungskriterien
- Direkte Wirksamkeit
- Zukunftsorientierung
- Hebelwirkung zugunsten des Gemeinwohls
Beschreibung
Die Reinhard Frank-Stiftung bietet in Hamburg eine fortlaufende Projektförderung für gemeinnützige Vereine und Initiativen sowie kulturelle und Bildungseinrichtungen an. Ziel ist die Unterstützung konkreter Vorhaben in den Bereichen Bildung, Sozialwesen, Wissenschaft und Forschung. Dabei werden Personalkosten und Sachaufwendungen zu 100 % übernommen, um eine direkte Wirksamkeit und zukunftsorientierte Hebelwirkung zugunsten des Gemeinwohls zu erzielen. Die Stiftung legt besonderen Wert auf Projekte, die nachhaltige Effekte für die Gemeinschaft entfalten und langfristig angelegt sind. Defizitgarantien oder nachträgliche Finanzierungen werden nicht gewährt.
Förderberechtigt sind ausschließlich juristische Personen mit nachgewiesenem gemeinnützigem Status und erfüllten rechtlichen sowie steuerlichen Voraussetzungen. Privatpersonen sind ausgeschlossen. Anträge können jederzeit eingereicht werden und erfordern ein Anschreiben mit detaillierter Projektbeschreibung, eine klare Ziel- und Bedarfsbegründung sowie ein Konzept für Berichtswesen und Controlling. Die Entscheidung orientiert sich an der direkten Wirksamkeit, Zukunftsorientierung und der Hebelwirkung zugunsten des Gemeinwohls. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen besteht nicht.
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