Reisekostenförderung Nachwuchsförderung
Förderung erster internationaler Reisen von professionellen Nachwuchstalenten aus den Bereichen Theater und Tanz. Anträge sind fortlaufend möglich, mit Quartalsfristen jeweils am 15. Nov., 15. Feb., 15. Mai und 15. Aug.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung erster internationaler Erfahrungen von professionellen Nachwuchskünstler*innen aus dem Bereich Theater und Tanz durch Übernahme der Reise- und Transportkosten zu Gastspielen im nicht-deutschsprachigen Ausland.
Förderfähige Ausgaben
- Reise- und Transportkosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- In Deutschland tätige Künstler*innen bzw. Ensembles aus Theater und Tanz
- Professioneller künstlerischer Nachwuchs (z. B. höhere Semester von Theaterschulen bis zu Künstler*innen mit mehrjähriger Erfahrung)
- Einladung zu Gastspielen im nicht-deutschsprachigen Ausland
- Maximal zweimalige Förderung pro Antragstellenden
- Noch keine festen Buchungen (Flüge, Hotels) zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Beschreibung der eingeladenen Produktion
- Einladung des Veranstalters
- Informationen zum Antragstellenden
- Vollständige Kontaktdaten des Antragstellenden
- Detaillierter Finanzierungsplan mit Angaben zu Einnahmen, Ausgaben, Zuwendungen und Restfinanzierung
- Zwei vergleichende Angebote für Reisekosten (z. B. Bahn, Reisebüro)
- Bei Flugreisen zusätzlich Angebot mit geringsten CO₂-Emissionen
- Vermerk, ob es der erste oder zweite Antrag ist
- Im Falle einer Zusage: Bankverbindung (IBAN, SWIFT) und namentliche Nennung der Vertragsperson
Bewertungskriterien
- Professioneller, aber karrierefrischer Status der Künstler*innen
- Nachhaltigkeitskriterien bei Verkehrsmittelwahl (Bevorzugung von Bahn bei bis zu 7 Std. bzw. 600 km)
- Prüfung von Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen
- Keine festen Buchungen zum Antragszeitpunkt
- Ausschluss deutschsprachiger Destinationen
Beschreibung
Das Goethe-Institut unterstützt aufstrebende Theater- und Tanzschaffende in Deutschland dabei, erste internationale Schritte zu unternehmen. Mit der Reisekostenförderung Nachwuchsförderung werden die Kosten für Reise und Transport zu Gastspielen im nicht-deutschsprachigen Ausland bis zu zweimal pro Antragstellende übernommen. Förderfähig sind professionelle Nachwuchskünstler:innen – von höheren Semestern an Theaterschulen bis hin zu Künstler:innen mit bereits mehrjähriger Erfahrung –, die eine Einladung zu Aufführungen außerhalb des deutschsprachigen Raums erhalten haben. Besondere Bedeutung kommt hierbei nachhaltigen Reiseentscheidungen zu: Bahnfahrten werden bei Reisen bis zu sieben Stunden oder 600 Kilometern bevorzugt gefördert und mögliche Mehrkosten gegenüber Flugreisen geprüft. Zum Zeitpunkt des Antrags dürfen noch keine verbindlichen Buchungen vorgenommen worden sein. Eingereichte Unterlagen umfassen u. a. die Produktionsbeschreibung, Einladungen, einen detaillierten Finanzierungsplan sowie mindestens zwei Vergleichsangebote für Reisekosten – bei Flugreisen zusätzlich ein CO₂-emissionsarmes Angebot.
Anträge können fortlaufend gestellt werden, mit Einreichfristen am 15. November, 15. Februar, 15. Mai und 15. August jeweils für das folgende Quartal. Nach einer erfolgreichen Förderung ruht die Möglichkeit für ein Kalenderjahr, um möglichst vielen jungen Ensembles und Solokünstler:innen diesen Karriereimpuls zu ermöglichen. Die Auswahl erfolgt auf Basis des professionellen, karrierefrischen Status der Bewerber:innen, der Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien und der formgerechten Einreichung aller erforderlichen Nachweise. Mit diesem Angebot fördert das Goethe-Institut den interkulturellen Dialog, stärkt das künstlerische Profil des deutschen Nachwuchses und unterstützt den Aufbau wertvoller internationaler Netzwerke.
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