Zuschuss

Renforcement des organisations de la société civile au Burundi

Stärkung der zivilgesellschaftlichen Organisationen im Burundi durch EU-Fördermittel. Anträge bis 24.03.2026 möglich.

Entwicklungszusammenarbeit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
12.12. - 24.03.2026 Noch 21 Tage
Bewerbungslevel: Komplex
Region: EU
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Ziel ist die Stärkung und Kapazitätsentwicklung von zivilgesellschaftlichen Organisationen im Burundi, um demokratische Prozesse zu fördern, die soziale Teilhabe zu verbessern und nachhaltige Entwicklung zu unterstützen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Registrierung als zivilgesellschaftliche Organisation in Burundi
  • Sitz und operative Tätigkeit in Burundi
  • Nachweis einer soliden Finanzverwaltung
  • Keine Interessenkonflikte mit EU-Organen
  • Erfahrung in demokratie- oder entwicklungspolitischen Projekten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Corrigendum éligibilité des demandeurs
  2. Lignes Directrices OSC 185435
  3. Formulaire note succinte
  4. Formulaire de demande complète
  5. Dokumente à compléter

Beschreibung

Im Rahmen der EU-Initiative «Renforcement des organisations de la société civile au Burundi» werden zivilgesellschaftliche Akteur:innen im Burundi gezielt gefördert, um ihre Kapazitäten in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte, soziale Teilhabe und nachhaltige Entwicklung zu stärken. Gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände und sonstige Vereine mit Sitz und operativer Tätigkeit im Burundi können sich um einen Zuschuss bewerben. Durch die Bereitstellung von Mitteln und die Förderung partizipativer Prozesse sollen demokratische Strukturen ausgebaut sowie lokale Entwicklungsvorhaben unterstützt werden. Ziel ist es, langfristig resilientere Strukturen aufzubauen, die eine nachhaltige Verbesserung der Lebensbedingungen in ländlichen Regionen und urbanen Zentren ermöglichen.

Eine Antragstellung ist bis zum 24. März 2026 möglich. Bewerber:innen müssen als zivilgesellschaftliche Organisation registriert sein, über eine verlässliche Finanzverwaltung verfügen und Erfahrungen in demokratie- oder entwicklungspolitischen Projekten nachweisen. Interessierte Organisationen reichen neben einem vollständig ausgefüllten Antragsformular eine Kurzdarstellung sowie ergänzende Dokumente gemäß den Lignes Directrices OSC 185435 und dem Corrigendum éligibilité des demandeurs ein. Die finale Entscheidung fällt durch die Europäische Kommission, die als Exekutivorgan der EU Fördermittel in zahlreichen Handlungsfeldern verwaltet. Durch die enge Ausrichtung auf lokale Bedürfnisse und partizipative Prozesse trägt das Programm zur Stärkung der Bürger:innengesellschaft im Burundi bei und fördert nachhaltig demokratische Teilhabe und Entwicklung.

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