Zuschuss

Richtlinie Abwasser/WRRL

Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in der öffentlichen Abwasserbeseitigung in Brandenburg. Antragszeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2027.

Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Fördersumme: 50.000 € bis 500.000 €
Förderquote: 50% - 80%
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Förderung von Maßnahmen, die den Eintrag von Nährstoffen (Stickstoff und Phosphor) in die Gewässer dauerhaft reduzieren.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Sanierungsmaßnahmen (grundsätzlich nicht förderfähig, außer im engen Zusammenhang mit förderfähigen Maßnahmen)

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorliegen eines wasserrechtlichen Bescheids mit zukünftigen niedrigeren Überwachungswerten für Stickstoff und/oder Phosphor
  • Nachweis aller fachtechnischen Stellungnahmen, Genehmigungsplanungen und behördlichen Zulassungen
  • Nachweis der wirtschaftlichsten Umsetzungsvariante mittels dynamischer Kostenvergleichsrechnung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Mitteilung gemäß Leistungsphase 3 HOAI
  2. Wasserrechtlicher Bescheid
  3. Fachtechnische Stellungnahmen und Genehmigungsplanungen
  4. Dynamische Kostenvergleichsrechnung
  5. Antragsformular ILB
  6. Merkblatt für Antragstellende

Beschreibung

Die Richtlinie unterstützt öffentliche Einrichtungen in Brandenburg bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Bereich der Abwasserbeseitigung. Gefördert werden Maßnahmen, die den Eintrag von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor in Gewässer nachhaltig mindern und so zum Schutz von Umwelt und Gewässerökosystemen beitragen. Antragsberechtigt sind Aufgabenträger:innen der öffentlichen Abwasserbeseitigung, darunter Gemeinden, Zweckverbände, Ämter und kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten mit Fördersätzen zwischen 50 % und 80 % der förderfähigen Ausgaben. Die Mindestfördersumme liegt bei 50.000 €, die Obergrenze bei 500.000 €.

Voraussetzung für eine Zuwendung ist ein wasserrechtlicher Bescheid mit künftig verschärften Überwachungswerten für Stickstoff und/oder Phosphor sowie der Nachweis aller fachtechnischen Stellungnahmen, Genehmigungsplanungen und behördlichen Zulassungen. Ferner ist die wirtschaftlichste Umsetzungsvariante mittels dynamischer Kostenvergleichsrechnung zu belegen. Ausgeschlossen sind reine Sanierungsmaßnahmen, es sei denn, sie sind integraler Bestandteil der geförderten Projekte. Die Antragseinreichung ist elektronisch im Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg vorzunehmen. Erforderliche Unterlagen umfassen u. a. die Mitteilung gemäß Leistungsphase 3 HOAI, den wasserrechtlichen Bescheid, Genehmigungsplanungen, Kostenvergleichsrechnung sowie das ILB-Antragsformular und das Merkblatt für Antragstellende. Anträge können im Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2027 gestellt werden.

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