Zuschuss

Richtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Förderung der Modernisierung und Umstrukturierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten in Sachsen mit einem Zuschuss von 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Förderquote: 15%

Förderziel

Der Freistaat Sachsen unterstützt bei der Modernisierung beziehungsweise Umstrukturierung einer bestehenden überbetrieblichen Berufsbildungsstätte (ÜBS) und bei der Weiterentwicklung einer ÜBS zu einem Kompetenzzentrum.

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis von Bedarf, Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit des Vorhabens
  • Zustimmung der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer bei Neubau
  • Einrichtung muss wirtschaftliche Nutzung ermöglichen
  • Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt mit der Richtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) gezielt Investitionen in Aus- und Weiterbildung sowie Infrastruktur und Städtebau. Träger:innen überbetrieblicher Berufsbildungsstätten erhalten einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Programm fördert sowohl die Modernisierung vorhandener Lern- und Werkstatträume als auch die Umstrukturierung zu einem zeitgemäßen Kompetenzzentrum. Mit der Maßnahme soll die regionale Fachkräftesicherung gestärkt, die technische Ausstattung auf den neuesten Stand gebracht und eine nachhaltige Bildungsinfrastruktur etabliert werden.

Antragsberechtigt sind Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände und sonstige Vereine – im Schwerpunkt Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie Fachverbände und Organisationen des Handwerks. Fördervoraussetzungen sind der Nachweis von Bedarf, Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit, die Zustimmung der zuständigen Kammer bei Neubauten, eine wirtschaftliche Nutzbarkeit der Einrichtung sowie die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) begleitet als zentrale Förderbank des SMWA die Antragstellung und Auszahlung, während ergänzende Bundesmittel den Landeszuschuss flankieren. Mit dieser Förderung lassen sich überbetriebliche Bildungsstätten in Sachsen zukunftsfähig gestalten und als zentrale Bildungsorte für Fachkräfte ausbauen.

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