Richtlinie Digitale Infrastruktur-Koordination
Förderung von Koordinatorinnen und Koordinatoren für digitale Infrastruktur in Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen mit einem Fördersatz von 80 % bis zu 210.000 € für 36 Monate.
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Förderkriterien
Förderziel
Maßnahmen für den Einsatz von Koordinatorinnen und Koordinatoren für digitale Infrastruktur auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte mit dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung, der Funktion als Clearing- und Koordinierungsstelle für Telekommunikationsnetze und Rechenzentren sowie der Unterstützung bei Genehmigungsverfahren und der geoinformationsbasierten Ausbauplanung von Glasfaser- und Mobilfunknetzen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten für Koordinatorinnen und Koordinatoren
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kreise und kreisfreie Städte in NRW
- Antrag vor Beginn der Maßnahme
- Positiver Bescheid der Bezirksregierung Arnsberg erforderlich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Förderrichtlinie
Beschreibung
Die Richtlinie Digitale Infrastruktur-Koordination fördert Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen bei der Einrichtung von Koordinator:innen für digitale Infrastruktur. Ziel ist die Beschleunigung von Verfahren, die Bündelung von Fachwissen als zentrale Clearingstelle für Telekommunikationsnetze und Rechenzentren sowie die Unterstützung bei Genehmigungsverfahren. Durch eine geoinformationsbasierte Ausbauplanung werden eigenwirtschaftlicher und geförderter Glasfaser- und Mobilfunkausbau zusammengeführt. Das Programm stärkt die kommunale Begleitung und Vernetzung aller Akteur:innen, um den flächendeckenden Zugang zu leistungsfähigen Breitband- und Mobilfunknetzen nachhaltig sicherzustellen.
Gefördert werden Personalkosten für Koordinator:innen über einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten mit einer Förderquote von 80 % und maximal 210.000 Euro. Die Antragstellung erfolgt jederzeit vor Beginn der Maßnahme bei der Bezirksregierung Arnsberg, wobei ein positiver Bescheid vorausgesetzt wird. Antragstellende legen dem Antragsformular die Förderrichtlinie bei und erfüllen die Voraussetzungen für Kreise und kreisfreie Städte in NRW. Diese fortlaufende Fördermöglichkeit erleichtert langfristige Personalplanungen und gewährleistet eine kontinuierliche Unterstützung der digitalen Infrastrukturprojekte vor Ort. Interessierte Kommunen erhalten so eine verlässliche Förderplattform zur effizienten Umsetzung ihrer Ausbauvorhaben.
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