Richtlinie Digitale Infrastruktur-Koordination
Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen zur anteiligen Finanzierung von Koordinatorinnen und Koordinatoren für den Ausbau digitaler Infrastruktur in Kreisen und kreisfreien Städten (80 % Fördersatz, max. 210.000 € über bis zu 36 Monate). Anträge sind bis 31.08.2027 zu stellen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen beim eigenwirtschaftlichen und geförderten Ausbau flächendeckender Glasfaser- und Mobilfunknetze durch den Einsatz von Koordinatorinnen und Koordinatoren für digitale Infrastruktur, zur Verfahrensbeschleunigung, zentralen Ansprechbarkeit, Genehmigungsbegleitung und GIS-basierter Ausbauplanung.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben
Nicht förderfähige Ausgaben
- Sachausgaben (z.B. Dienstreisen, Fortbildung, Software)
- Gemeinausgaben
- Rückstellungen für Pensions- oder Beihilfezwecke
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsteller muss ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Finanzierungsplan
- Stellen- bzw. Aufgabenbeschreibung
- Nachweis der Qualifikation des Personals
- ggf. Stellungnahme der Kämmerei
Beschreibung
Die Richtlinie Digitale Infrastruktur-Koordination des Landes Nordrhein-Westfalen fördert Kreise und kreisfreie Städte bei der Einrichtung und personellen Ausstattung einer koordinierenden Stelle für den Ausbau digitaler Infrastruktur auf kommunaler Ebene. Dabei können bis zu 80 % der Personalausgaben erstattet werden, maximal 210 000 € über einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten. Die Zuwendung zielt auf die Schaffung von bis zu einer Vollzeitstelle (oder zwei Teilzeitstellen zu je 50 %) für eine Koordinator:in für digitale Infrastruktur, deren Aufgaben die flächendeckende Begleitung des eigenwirtschaftlichen und geförderten Ausbaus von Glasfaser- und Mobilfunknetzen umfassen. Anträge von öffentlichen Einrichtungen sind bis zum 31. August 2027 bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen und vor Maßnahmebeginn zu bewilligen.
Gefördert werden ausschließlich Personalausgaben; Sach- und Gemeinkosten sowie Pensionsrückstellungen sind ausgeschlossen. Die Koordinator:in übernimmt zentrale Aufgaben wie Verfahrensbeschleunigung, Genehmigungsbegleitung, zentrale Ansprechbarkeit für Netzbetreiber, Kommunen und Behörden sowie eine GIS-basierte Ausbauplanung. Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Finanzierungsplan mit plausiblen Personalkosten sowie eine Stellen- oder Aufgabenbeschreibung und ein Qualifikationsnachweis des vorgesehenen Personals; bei finanzschwachen Kommunen kann eine Stellungnahme der Kämmerei gefordert werden. Mit der neuen Förderung verfolgt das Land den ganzheitlichen Ansatz, Kompetenzen zur Begleitung des digitalen Netzausbaus dauerhaft in den Kommunen aufzubauen und so die Versorgung mit Glasfaser und 5G flächendeckend voranzutreiben.
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