Zuschuss

Richtlinie Natura 2000 Ausgleich Landwirtschaft

Ausgleichszahlungen für landwirtschaftliche Betriebe in Natura 2000-Gebieten Sachsen-Anhalts zum Ausgleich von Umweltauflagen.

Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen-Anhalt
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Ausgleichszahlungen an Landwirtinnen und Landwirte in Natura 2000-Gebieten zur Kompensation von durch Umwelt- und Naturschutzauflagen entstehenden finanziellen Mehraufwendungen und Ertragsausfällen.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentum oder Pacht von Flächen in einem Natura 2000-Gebiet in Sachsen-Anhalt
  • Bewirtschaftung gemäß den Vorgaben der Richtlinie
  • Antragstellung bei der zuständigen ALFF-Dienststelle

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig ausgefüllter Antrag
  2. Lageplan der Flächen
  3. Nachweis über Flächeneigentum oder Pacht
  4. Landwirtschaftlicher Betriebsnachweis

Bewertungskriterien

  • Umfang der in Natura 2000 ausgewiesenen Fläche
  • Einhaltung der ökologischen Bewirtschaftungsvorgaben

Beschreibung

Die Richtlinie Natura 2000 Ausgleich Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen und Privatpersonen mit pauschalen Ausgleichszahlungen für Flächen in ausgewiesenen Natura 2000-Gebieten. Ziel ist es, die finanziellen Mehraufwendungen und möglichen Ertragsausfälle aus ökologischen Auflagen auszugleichen und so den Umwelt- und Naturschutz mit einer zukunftsfähigen Agrarwirtschaft zu verbinden. Gefördert werden Landwirt:innen, die gemäß den Vorgaben der Richtlinie bewirtschaften und ihre Flächen in diesen Schutzgebieten nachhaltig pflegen. Das Förderinstrument wird unbefristet angeboten und gewährt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, der sich nach dem Umfang der betreffenden Flächen sowie der Einhaltung ökologischer Bewirtschaftungsstandards richtet.

Für die Antragstellung ist der Besitz oder die Pacht von Flächen im Natura 2000-Gebiet Voraussetzung; eine Bewirtschaftung nach den Richtlinienvorgaben sowie die Einreichung eines vollständig ausgefüllten Antrags bei der zuständigen Dienststelle des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) notwendig. Ein Lageplan, der Nachweis über Flächeneigentum oder Pacht sowie der landwirtschaftliche Betriebsnachweis sind als Unterlagen beizufügen. Die Projekte laufen über eine Dauer von 12 Monaten, wonach der Verwendungsnachweis vorgelegt wird. Bewertet werden vor allem die Größe der ausgewiesenen Fläche und die strikte Einhaltung der ökologischen Vorgaben. Mit diesem unkomplizierten Antragsverfahren stärkt das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt den Natur- und Artenschutz und fördert gleichzeitig eine nachhaltige Agrarstruktur.

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