Richtlinie Natura 2000 Ausgleich Landwirtschaft
Ausgleichszahlungen für Landwirtinnen und Landwirte bei Nutzungseinschränkungen naturschutzbedeutsamer Dauergrünlandflächen in Natura-2000- und anderen Naturschutzgebieten in Sachsen-Anhalt. Anträge bis zum 15.05. eines Jahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Landwirtinnen und Landwirten durch Ausgleichszahlungen für Aufwendungen im Rahmen der umweltgerechten Bewirtschaftung naturschutzbedeutsamer Dauergrünlandflächen in Natura-2000- und anderen Naturschutzgebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen in Sachsen-Anhalt.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben mit selbst bewirtschafteten Flächen
- Flächen liegen in Natura-2000-Gebietskulisse, Naturschutzgebiet oder geschütztem Landschaftsbestandteil in Sachsen-Anhalt
- Vorliegen von Bewirtschaftungsbeschränkungen hinsichtlich Düngung
- Einhaltung der landwirtschaftlichen Nutzungseinschränkungen im Bezugszeitraum
Beschreibung
Dieses Förderangebot richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe in Sachsen-Anhalt, die naturschutzbedeutsame Dauergrünlandflächen in Natura-2000- und anderen Schutzgebieten bewirtschaften. Ziel ist es, durch Ausgleichszahlungen einen finanziellen Ausgleich für Aufwendungen bei umweltgerechter Bewirtschaftung mit spezifischen Einschränkungen zu schaffen. Die Förderung deckt Themenfelder wie Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt-/Naturschutz sowie Energieeffizienz & Klimaschutz ab und bietet einen Zuschuss in Höhe von 106,00 € bis 440,00 € je Hektar pro Kalenderjahr.
Gefördert werden Inhaber:innen selbst bewirtschafteter Agrarbetriebe, deren Flächen in der Natura-2000-Gebietskulisse, in Naturschutzgebieten oder geschützten Landschaftsbestandteilen liegen und für die Düngungs- und Nutzungseinschränkungen gelten. Voraussetzung ist die Einhaltung der festgelegten Bewirtschaftungsauflagen im Bezugszeitraum. Anträge sind bis zum 15. Mai eines jeden Jahres elektronisch über das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) einzureichen. Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt stellt alle relevanten Informationen sowie Formulare über den elektronischen Agrarantrag (ELAISA) bereit. Eine frühzeitige Antragstellung sichert eine verlässliche Planung und trägt dazu bei, wertvolle Grünland-Ökosysteme nachhaltig zu erhalten.
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