Zuschuss

Richtlinie zur Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins im Land Brandenburg

Förderung von Naturschutzfachplanungen, Umweltbildung, Investitionen und Besucher­­informations­zentren im ländlichen Raum Brandenburgs mit kontinuierlicher Antragsstellung.

Bildung für nachhaltige Entwicklung Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Brandenburg
Unternehmensgröße: Keine Beschränkung
Förderquote: 50% - 100%
Projektstart ab: 02.01.2024
Projektdauer: 60 Monate

Förderziel

Zweck der Förderung ist die Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt sowie der Erhalt von Lebensräumen und Landschaften insbesondere durch die Umsetzung der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der europäischen Vogelschutzrichtlinie. Durch Umweltbildung werden Akteurinnen und Akteure befähigt, aktiv zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sach- und Investitionskosten
  • Honorarkosten
  • Vorbereitende Studien und Konzepte
  • Investitionen in Technik und bauliche Anlagen
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Schuldzinsen und Kreditkosten
  • Bußgelder und Prozesskosten
  • Pflege- und Betriebskosten
  • einjährige Pflanzen
  • Mobiler PKW-Fuhrpark

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Standort im ländlichen Raum Brandenburgs
  • Übereinstimmung mit Natura-2000-Erhaltungszielen
  • Fachliche Qualifikation der Projektverantwortlichen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Managementplan bzw. Konzept
  3. Nachweis fachlicher Qualifikation
  4. Grundbuchauszug oder Pachtvertrag
  5. Kostenkalkulation/Angebotsübersicht
  6. Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Beitrag zur Biodiversität
  • Innovationsgrad der Maßnahmen
  • Realisierungschancen und Folgemaßnahmen
  • Anpassung an Natura-2000-Ziele

Beschreibung

Richtlinie zur Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins unterstützt seit dem 2. Januar 2024 öffentliche und private Träger im ländlichen Raum Brandenburgs dabei, den Verlust an biologischer Vielfalt aufzuhalten und Lebensräume dauerhaft zu sichern. Gefördert werden Naturschutzfachplanungen und Studien (u. a. Grünordnungspläne, Managementpläne und wissenschaftliche Untersuchungen nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie), aufsuchende Umweltbildung sowie innovative technisch-bauliche Maßnahmen zur Bewahrung wertvoller Biotope. Auch die Errichtung und Modernisierung von Besucherinformationszentren in Großschutzgebieten, die Vernetzung regionaler Umweltakteur:innen und die Schaffung naturverträglicher Freizeitinfrastruktur (z. B. Lehrpfade, Aussichtsplattformen) erhalten Zuschüsse. Die Projektlaufzeit kann bis zu 60 Monate betragen, Anträge sind fortlaufend möglich. Der Fördersatz bewegt sich je nach Maßnahme zwischen 50 % und 100 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Mithilfe pauschalierter Personalkostensätze, Rest- und Gemeinkostenoptionen wird ein pragmatisches Abrechnungsverfahren gewährleistet, das auf digitalen Stundennachweisen und summarischer Rechnungsliste basiert.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und naturinteressierte Privatpersonen mit Projekten im definierten Fördergebiet. Die Auswahl bewilligungsreifer Anträge erfolgt transparent nach Punktkriterien (PAK) und festgelegten Stichtagen. Als Gebietskulisse gelten Natura-2000-Flächen, weitere Schutzgebiete und angrenzende Lebensräume im ländlichen Raum Brandenburgs. Zur Antragseinreichung werden Projektbeschreibung, Management- oder Entwicklungskonzept, Kostenschätzung und Nachweise zur fachlichen Qualifikation elektronisch über das Internetantragssystem (IAP) eingereicht. Eine Planungsvorlauflage ermöglicht, Vorhaben ab Antragstellung auf eigenes Risiko zu beginnen und ermöglicht so einen reibungslosen Projektstart.

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