Richtlinie zur Gewährung einer Förderung für straßenbauliche Maßnahmen auf Gemeindestraßen
Förderung kommunaler straßenbaulicher Maßnahmen auf Gemeindestraßen in Niederösterreich. Anträge sind laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Durch die Gewährung einer entsprechenden Förderung soll die Umsetzung von kommunalen straßenbaulichen Maßnahmen auf Gemeindestraßen unterstützt werden.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Maßnahmen wie Neubau, Instandsetzung, Erhaltung und Winterdienst auf innerörtlichen und außerörtlichen Gemeindestraßen inklusive aller erforderlichen Anlagenteile auf öffentlichen Grundstücken, für die die Gemeinde die Straßenbaulast trägt
- Die Gemeinde muss alle Einnahmemöglichkeiten aus Steuern, Abgaben und Gebühren ausschöpfen
- Die Gemeinde hat bei Ausschreibung und Vergabe von Leistungen alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsantrag
- Nachweis über das voraussichtliche finanzielle Erfordernis des Projektes (Kostenvoranschlag)
- Auszug aus dem Finanzierungsvoranschlag über das Projekt
Beschreibung
Die Richtlinie zur Gewährung einer Förderung für straßenbauliche Maßnahmen auf Gemeindestraßen in Niederösterreich unterstützt öffentliche Einrichtungen bei der Planung und Umsetzung von Bau-, Instandsetzungs-, Erhaltungs- und Winterdienstmaßnahmen auf inner- und außerörtlichen Gemeindestraßen. Mit dieser Zuschussförderung sollen Kommunen in die Lage versetzt werden, ihre Straßeninfrastruktur nachhaltig zu verbessern und den Verkehrsfluss sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Förderanträge können laufend eingereicht werden, wodurch Gemeinden flexibel und ohne zeitliche Einschränkungen ihre Projekte realisieren können.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass alle Einnahmemöglichkeiten aus Steuern, Abgaben und Gebühren ausgeschöpft und bei Ausschreibung sowie Vergabe alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Gefördert werden sämtliche Anlagenteile auf öffentlichen Grundstücken, für die die Gemeinde die Straßenbaulast trägt, wie Fahrbahnen, Gehsteige, Parkflächen, Grüninseln, Busbuchten, Fahrradstreifen, Platzgestaltungen, Brücken sowie Entwässerungsanlagen bis zum Hauptstrang. Für eine Antragstellung sind ein ausgefüllter Förderungsantrag, ein Kostenvoranschlag zur Darstellung des voraussichtlichen Finanzbedarfs und ein Auszug aus dem kommunalen Finanzierungsplan erforderlich. Nach positiver Förderzusage ist die Auszahlung der bewilligten Mittel innerhalb von zwei Jahren zu beantragen. Diese kontinuierlich verfügbare Fördermöglichkeit ermöglicht es niederösterreichischen Gemeinden, ihre Straßennetze zukunftsorientiert instand zu halten und auszubauen.
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