RISA-Förderung Entsiegelung
Die Stadt Hamburg fördert den Aufbruch versiegelter Flächen ab 10 m² mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 30 % bis 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 €.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit der RISA-Förderung Entsiegelung unterstützt die Freie und Hansestadt Hamburg die Entsiegelung versiegelter Flächen zur Klimaanpassung, Starkregenvorsorge, Gesundheitsschutz und zum Erhalt der Biodiversität.
Förderfähige Ausgaben
- Aufbruch versiegelter Flächen
- Fachgerechte Entsorgung des Materials
- Durchlässiger, versickerungsfähiger Bodenaufbau
- Begrünung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Sickersteine
- Rasenfugenpflaster
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Versiegelte Fläche mindestens 10 m²
- Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
- Maßnahmen freiwillig und nicht aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung
- Entsiegelungen auf Altlasten oder altlastverdächtigen Flächen sind ausgeschlossen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug, Liegenschaftskataster, Kaufvertrag)
- Lageplan/Flurkarte
- Angebot
- Vollmacht der Miteigentümer (falls mehrere Eigentümer)
Beschreibung
Mit der RISA-Förderung Entsiegelung unterstützt die Freie und Hansestadt Hamburg Eigentümer:innen und Erbbauberechtigte von Wohn- und Nichtwohngebäuden dabei, versiegelte Flächen ab 10 m² in durchlässigen Bodenaufbau und naturnahe Begrünung umzuwandeln. In den Themenfeldern Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Klimaschutz, Infrastruktur, Städtebau sowie Umwelt- und Naturschutz werden freiwillige Maßnahmen mit einem nicht-rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 30 % bis 50 % der förderfähigen Ausgaben – maximal 25.000 € pro Grundstück – gefördert. Die Initiative zielt darauf ab, die Stadt klimaresilienter zu gestalten, Starkregenvorsorge zu verbessern, den Gesundheitsschutz zu stärken und die Biodiversität in urbanen Bereichen langfristig zu sichern.
Gefördert werden der Aufbruch versiegelter Flächen ab 10 m², die fachgerechte Entsorgung des Materials, der Aufbau eines durchlässigen, versickerungsfähigen Bodens sowie die anschließende Begrünung. Nicht förderfähig sind versickerungsfähige Pflasterbeläge wie Sickersteine oder Rasenfugenpflaster. Der digitale Antrag ist vor Vertragsabschluss zu stellen und muss innerhalb von drei Monaten nach Angebotsabgabe vollständig mit Eigentumsnachweis, Lageplan und erforderlichen Vollmachten eingereicht werden. Nach positiver Prüfung durch die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) können die Maßnahmen beginnen. Anschließend steht ein formloser Antrag auf Reduzierung der Niederschlagswassergebühr bei HAMBURG WASSER zur Verfügung. Mit einer Förderquote von bis zu 50 % bietet dieses Programm Eigentümer:innen und Unternehmen eine wirkungsvolle Chance, private Grundstücke ökologisch aufzuwerten und einen nachhaltigen Beitrag zur zukunftsfähigen Stadtentwicklung Hamburgs zu leisten.