Zuschuss

RISA-Förderung Versickerung

Die Stadt Hamburg fördert naturnahe Versickerungsanlagen wie Flächenversickerungen, Versickerungsmulden und Mulden-Rigolen mit 30 %–50 % Zuschuss (max. 25.000 €) auf privaten und gewerblichen Grundstücken in Hamburg.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hamburg
Fördersumme: Maximal 25.000 € pro Vorhaben
Förderquote: 30% - 50%

Förderziel

Ziel der RISA-Förderung Versickerung ist es, die Errichtung von Anlagen zur naturnahen Versickerung von Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück zu unterstützen. Damit wird die Grundwasserneubildung gestärkt, die langfristige Versorgung mit Trinkwasser gesichert, die Klimaresilienz der Stadt Hamburg erhöht und der Wandel zur Schwammstadt gefördert.

Förderfähige Ausgaben

  • Planung und Errichtung von Flächenversickerungen
  • Planung und Errichtung von Versickerungsmulden
  • Planung und Errichtung von Mulden-Rigolen-Systemen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
  • Anschlussfläche mindestens 20 m²
  • Vorlage eines Eigentumsnachweises und Lageplans
  • Wasserrechtliche Erlaubnis bzw. Anzeigebestätigung erforderlich
  • Einhaltung der Niederschlagswasserversickerungsverordnung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag)
  2. Lageplan/Flurkarte
  3. Kostenvoranschlag
  4. Wasserrechtliche Erlaubnis bzw. Anzeigebestätigung
  5. Ggf. Vollmacht der Miteigentümer

Beschreibung

Mit der RISA-Förderung Versickerung treibt die Freie und Hansestadt Hamburg die naturnahe Bewirtschaftung von Niederschlagswasser voran. Gefördert werden die Planung und Errichtung von Flächenversickerungen, Versickerungsmulden sowie Mulden-Rigolen-Systemen auf privaten und gewerblichen Grundstücken. Ziel ist, die Grundwasserneubildung zu stärken, die langfristige Trinkwasserversorgung zu sichern und die klimaresiliente Entwicklung Hamburgs als Schwammstadt zu fördern. Die finanzielle Unterstützung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 30 %–50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 25.000 € pro Vorhaben. Auf diese Weise werden Kanalisierungssysteme entlastet und ein wichtiger Beitrag zum städtischen Klimaschutz geleistet.

Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen und Erbbauberechtigte von Bestands- und Neubauten sowie Unternehmen und sonstige Organisationen in Hamburg. Voraussetzung für eine Förderung ist die Antragstellung vor Beginn der Maßnahme; als Beginn gilt bereits der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen. Die angeschlossene Fläche muss mindestens 20 m² betragen, und es ist eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Anzeigebestätigung für die Versickerungsanlage notwendig. Zusätzlich sind Eigentumsnachweis, Lageplan, Kostenvoranschlag und gegebenenfalls eine Vollmacht der Miteigentümer:innen einzureichen. Die Umsetzung muss freiwillig erfolgen, ohne dass aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben eine Versickerungspflicht besteht. Anträge können laufend über das eAntragsportal der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) gestellt werden und müssen innerhalb von drei Monaten vollständig eingereicht werden. Nach positiver Prüfung erfolgt die Bewilligung, sodass die geplanten Maßnahmen schnell umgesetzt werden können.

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