Rückenwind – Einzelförderung für Fahrt und Lager
Einzelförderung für BdP-Mitglieder mit finanziellen Schwierigkeiten bei der Zahlung von Lager- und Fahrtbeiträgen. Antragstellung über die Stammesführung jederzeit möglich, mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Pfadfinder:innen (BdP-Mitglieder), die aufgrund finanzieller Engpässe ihren vollen Lager- oder Fahrtbeitrag nicht aufbringen können.
Förderfähige Ausgaben
- Anteil am Teilnehmerbeitrag für Fahrten und Lager
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ausbildungskurse
- Bundeslager
- Jamboree
- Umlegung der Förderbeträge auf alle Teilnehmenden
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft im Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BdP)
- Normaler Teilnehmerbeitrag mindestens 50 € pro Person
- Antragstellung mindestens zwei Wochen vor Veranstaltung
- Maximal 10 % der Teilnehmenden pro Fahrt/Lager können gefördert werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag über das Antragsportal der Stiftung Pfadfinden
- Einhaltung der Checkliste (siehe Förderrichtlinien)
Bewertungskriterien
- Finanzielle Bedürftigkeit der Teilnehmenden
- Einhaltung der Förderkriterien (Beitragsniveau, Fristen, Teilnehmerzahl)
Beschreibung
Die Einzelförderung „Rückenwind“ der Stiftung Pfadfinden richtet sich an Pfadfinder:innen im Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BdP), die aufgrund finanzieller Engpässe Schwierigkeiten haben, die kompletten Lager- oder Fahrtbeiträge aufzubringen. Dabei können Stammesfahrten, Großfahrten und Zeltlager mit einem regulären Teilnehmerbeitrag von mindestens 50 € pro Person berücksichtigt werden. Die Förderung deckt bis zu 25 % des Teilnehmerbeitrags ab, maximal für 10 % der Teilnehmenden einer Veranstaltung. Weder Ausbildungskurse noch Bundeslager oder Jamborees sind förderfähig, ebenso wenig eine Verteilung der Zuschüsse auf alle Teilnehmenden. Nach Abschluss der Fahrt wird die Abrechnung vorgenommen, weshalb der Stamm ggf. vorstrecken muss. Die Stiftung entscheidet auf Basis der finanziellen Bedürftigkeit sowie der frist- und veranstaltungsgerechten Einhaltung der Förderrichtlinien. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Interessierte Vereine stellen den Antrag jederzeit über das Antragsportal der Stiftung Pfadfinden, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung. Voraussetzung ist eine bestehende Mitgliedschaft im BdP sowie die formelle Antragseinreichung über die jeweilige Stammesführung. Neben dem Antragsformular sind die Checkliste zu erfüllen und die Förderrichtlinien zu beachten. Diese gewährleisten einen transparenten und fairen Prozess, der sicherstellt, dass die Mittel jenen zugutekommen, die sie wirklich benötigen. Mit „Rückenwind“ wird gewährleistet, dass Jugendliche trotz begrenzter finanzieller Ressourcen unvergessliche Erlebnisse in der Pfadfinderbewegung erfahren können. Interessierte Stammleitungen finden alle nötigen Informationen und das Antragsportal auf der Webseite der Stiftung Pfadfinden.
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