Saatgutzüchtung – Förderung (Zukunftsstiftung Landwirtschaft)
Der Saatgutfonds der Zukunftsstiftung Landwirtschaft fördert wegweisende Projekte der ökologischen und biologisch-dynamischen Saatgutzüchtung und Züchtungsforschung. Anträge für Innovationsprojekte können jederzeit gestellt werden, die Entscheidung über die Mittelvergabe erfolgt einmal jährlich im Januar.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Der Saatgutfonds fördert langfristig ökologisch und biologisch-dynamisch ausgerichtete Züchtungsvorhaben in den Bereichen Gemüse, Obst und ackerbauliche Kulturen. Ziel ist es, hochwertige, anbaubare Sorten zu entwickeln und der Allgemeinheit zugänglich zu machen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Organisation muss nach Gemeinnützigkeitsrecht anerkannt sein
- Züchtungsarbeit muss auf ökologisch bzw. biologisch-dynamisch bewirtschafteten Flächen erfolgen
- Sorten müssen der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden (keine Patentierung)
- Kooperative Zusammenarbeit mit anderen geförderten Initiativen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid, nicht älter als 3 Jahre)
- Gültige Satzung
- Vereinsregister- oder Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre)
- Jahresabschluss bzw. Jahresbericht des letzten Geschäftsjahres
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Ökologische Ausrichtung des Züchtungsvorhabens
- Kooperationsfähigkeit und Vernetzung mit anderen Initiativen
Beschreibung
Der Saatgutfonds der Zukunftsstiftung Landwirtschaft unterstützt gemeinnützige Initiativen, Vereine und Stiftungen in ganz Deutschland bei ökologisch und biologisch-dynamisch ausgerichteten Züchtungsvorhaben für Gemüse, Obst sowie ackerbauliche Kulturen. Mit jährlicher Vergabe durch den Treuhänderkreis im Januar werden wegweisende Forschungs- und Entwicklungsprojekte gefördert, die das Ziel verfolgen, robuste, hochwertige Sorten zu schaffen und diese ohne Patentbeschränkung der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Der Fonds fördert nicht nur klassische Züchtungsansätze, sondern richtet einen eigenen Innovationskorridor ein, um neue Projekte in ihrer Startphase zu unterstützen und langfristig in den regulären Förderrahmen zu integrieren.
Voraussetzung für eine Antragstellung sind eine nach Gemeinnützigkeitsrecht anerkannte Rechtsform, der Nachweis ökologischer Anbauverfahren sowie eine kooperative Zusammenarbeit mit anderen geförderten Züchtungsinitiativen. Über die Auswahl entscheidet der Treuhänderkreis nach Kriterien wie Innovationsgehalt, ökologische Ausrichtung und Vernetzungsfähigkeit. Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare – inklusive Kosten- und Finanzierungsplan, Satzung, Freistellungsbescheid (max. 3 Jahre alt), Registerauszug (max. 5 Jahre alt) und Jahresbericht – können jederzeit eingereicht werden. Die Entscheidungen für das Förderjahr erfolgen einmal jährlich im Januar; Anträge für Innovationsprojekte sind darüber hinaus fortlaufend möglich.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.