SAB Sachsenkredit Energie und Speicher
Darlehen mit Tilgungszuschuss für Investitionen in Photovoltaik-, Speicher- und Geothermieanlagen im Freistaat Sachsen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch in Sachsen durch Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen, dezentralen Energiespeichern, Geothermie-Wärmepumpen und Wärme-/Kältespeichern.
Förderfähige Ausgaben
- Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen (30 kWp bis 1 MWp)
- Einbau, Ersatz oder Erweiterung dezentraler ortsfester Stromspeicher
- Einbau von elektrisch betriebenen Geothermie-Wärmepumpen
- Einbau oder Erweiterung von Wärme-/Kältespeichern
Nicht förderfähige Ausgaben
- Photovoltaikanlagen mit EEG-Förderung
- Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (Ackerland/Grünland)
- Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen
- Bauinvestitionen in unzulässigen Hochwasser- oder Überschwemmungsgebieten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Durchführung des Vorhabens im Freistaat Sachsen
- Inanspruchnahme eines Investitionsdarlehens der SAB in Höhe der förderfähigen Ausgaben
- Einhalten der technischen Vorgaben nach EEG und Förderrichtlinie
- Bei Pacht- oder Mietverhältnissen schriftliche Erlaubnis der Eigentümerin bzw. des Eigentümers
- Beachtung der Zweckbindungsfristen (5 Jahre für Photovoltaik und Stromspeicher, 12 Jahre für Geothermie-Wärmepumpen und Wärme-/Kältespeicher)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- SAB Sachsenkredite Erklärungen Antragsteller
- SAB Sachsenkredite Erklärungen Hausbank
- KMU-Bewertung
- KMU-Bewertung Anlage 1
- Erklärung Antragsteller - kein Unternehmen in Schwierigkeiten
- De-minimis-Erklärung
- Verwendungsnachweis
- Hausbanken Status Meldungen CRR NPL
Beschreibung
SAB Sachsenkredit „Energie und Speicher“ fördert Unternehmen, Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen im Freistaat Sachsen mit zinsgünstigen Darlehen inklusive Tilgungszuschuss für Investitionen in erneuerbare Energien und Speichertechnologien. Förderbar sind die Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen (30 kWp bis 1 MWp), ortsfeste Stromspeicher, elektrisch betriebene Geothermie-Wärmepumpen sowie Wärme- und Kältespeicher. Die Darlehenshöhe reicht von 35.000 bis 5.000.000 Euro, der Tilgungszuschuss beträgt je nach Maßnahme 10 % bis 20 % der förderfähigen Ausgaben. Voraussetzung für die Bewilligung sind die Einhaltung technischer Vorgaben gemäß EEG und Förderrichtlinie sowie im Falle von Pacht- oder Mietverhältnissen eine schriftliche Zustimmung der Eigentümer:innen.
Mit dem Programm wird das Ziel verfolgt, den Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch in Sachsen deutlich zu steigern und dezentralen Klimaschutz zu stärken. Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, darunter Freiberufler:innen, Wohnungseigentümergemeinschaften, KMU und Kommunen, können fortlaufend Anträge stellen. Gefordert werden neben dem Investitionsdarlehen der SAB die Formulare zur SAB-Krediterklärung, KMU-Bewertung, De-minimis-Erklärung sowie der Verwendungsnachweis. Zudem sind die Zweckbindungsfristen von fünf Jahren für Photovoltaik und Stromspeicher sowie zwölf Jahren für Geothermie und Wärme-/Kältespeicher zu beachten. Dieses Finanzierungsangebot leistet einen praxisorientierten Beitrag zur regionalen Wertschöpfung, fördert Versorgungssicherheit und reduziert CO₂-Emissionen.