SAB Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen
Zinsvergünstigtes Darlehen zur Förderung der klimafreundlichen Sanierung selbstgenutzter Wohnimmobilien in Sachsen. Darlehensbeträge von mind. 20.000 € bis max. Höhe der Bau- und Planungskosten. Antragstellung jederzeit online über das SAB-Förderportal.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der energetischen Sanierung und Modernisierung kleinerer Wohngebäude (bis vier Wohneinheiten) in Sachsen, um den Jahres-Primärenergiebedarf zu senken, Erneuerbare-Energien-Techniken zu integrieren und so klimafreundliches Wohnen zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Energieeffiziente Heizungsanlagen
- Modernisierung der Gebäudehülle
- Photovoltaikanlagen bis 30 kWp
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten des Gebäudeerwerbs
- Ladeinfrastruktur für Elektroautos
- Maßnahmen an überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden
- Begonnene Maßnahmen und Umschuldungen bestehender Finanzierungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentümer:in oder Erbbauberechtigte:r seit mindestens zwei Jahren
- Selbstnutzung von mindestens einer Wohnung im Objekt
- Wohngebäude mit maximal vier Wohneinheiten
- Gebäude zum Antragstermin mindestens fünf Jahre alt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Checkliste Antragsunterlagen
- Fachunternehmererklärung
- Energiebedarfsausweis gemäß GEG
- Registrierungsbestätigung Marktstammdatenregister
Beschreibung
Das zinsvergünstigte Darlehen der Sächsischen Aufbaubank unterstützt klimafreundliche Sanierungen selbstgenutzter Wohnimmobilien in Sachsen. Mit einer Förderung von 100 % der förderfähigen Kosten – mindestens 20.000 € bis zur Höhe der Bau- und Planungsausgaben – werden energetische Modernisierungen gefördert, die den Jahres-Primärenergiebedarf spürbar senken. Insbesondere energieeffiziente Heizungsanlagen, die Optimierung der Gebäudehülle und Photovoltaikanlagen bis zu 30 kWp stehen im Fokus. Die Laufzeit lässt sich flexibel zwischen 10 und 35 Jahren gestalten, die Zinsbindung beträgt 10 Jahre bei aktuell 0,8 % Sollzins. Eine Kombination mit weiteren SAB-Darlehen, etwa dem KfW-Wohneigentumsprogramm, ist möglich und eröffnet vielfältige Finanzierungsvarianten.
Gefördert werden Eigentümer:innen oder Erbbauberechtigte von Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, sofern mindestens eine Wohnung dauerhaft selbst genutzt wird und seit mindestens zwei Jahren im Grundbuch steht. Der Antrag kann jederzeit vor Beginn der Baumaßnahmen online über das SAB-Förderportal eingereicht werden. Voraussetzung ist ein mindestens fünf Jahre altes Gebäude sowie das Einhalten fachlicher Nachweise, z. B. durch eine Fachunternehmererklärung und einen Energiebedarfsausweis gemäß GEG. Nach vollständiger Auszahlung ist innerhalb von zwölf Monaten ein Verwendungsnachweis einzureichen. Dieser flexible, nachhaltige Finanzierungsbaustein macht energetische Modernisierungsvorhaben in Sachsen planbar und ökologisch zukunftsfähig.
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