Zuschuss

Sabine-Rademacher-Stiftung – Gleichstellung für Alle

Die Sabine-Rademacher-Stiftung unterstützt Projekte zur Gleichstellung behinderter Menschen, beispielhafte rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten sowie Einzelfallhilfen für Menschen in Notlagen. Beiträge können jederzeit in beliebiger Höhe geleistet werden.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Unterstützung von Projekten zur Gleichstellung behinderter Menschen, Förderung beispielhafter rechtlicher Verfahren zur Durchsetzung der Persönlichkeitsrechte behinderter Menschen sowie Hilfe für Einzelpersonen, die aufgrund von Behinderung in Benachteiligung oder Not geraten.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Beschreibung

Die Sabine-Rademacher-Stiftung „Gleichstellung für Alle“ fördert bundesweit Initiativen, die sich für die rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderung einsetzen. Träger:innen können sowohl Privatpersonen als auch gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen sein. Der Stiftungskern fußt auf dem Vermächtnis von Sabine Rademacher, deren Erbe den Grundstock in Höhe von über 100.000 € bildete. Seither werden Beiträge in beliebiger Höhe entgegengenommen, um Projekte in den Bereichen soziale Teilhabe und Inklusion finanziell zu unterstützen. Besondere Schwerpunkte liegen auf beispielhaften rechtlichen Verfahren zur Durchsetzung der Persönlichkeitsrechte sowie auf Einzelfallhilfen für Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung in Benachteiligung oder Not geraten. Mit unbürokratischer Vergabe der Zuschüsse sollen komplexe sozialrechtliche Abläufe juristisch begleitet und bedürftige Einzelpersonen unmittelbar entlastet werden.

Interessent:innen profitieren von einer fortlaufenden und flexiblen Fördermöglichkeit ohne feste Fristen, die sowohl einmalige als auch kontinuierliche Unterstützung erlaubt. Die Förderbereiche erstrecken sich vom Aufbau selbstständiger Wohnprojekte über die Begleitung sozialrechtlicher Prozesse bis hin zu akuter Hilfe bei Notlagen. Durch die gezielte Vergabe von Zuschüssen werden neue Wohnmodelle gefördert und kreative Lösungsansätze zur Inklusion vorangebracht. Steuerlich sind Zuwendungen der Stiftung Spenden gleichgestellt und können in voller Höhe abgesetzt werden. Die Stiftung lädt ein, durch finanzielle Beiträge die Wirkungskraft des Gründungskapitals zu erhöhen und gemeinsam langfristige Perspektiven für Menschen mit Behinderung zu schaffen.

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