Zuschuss

Salzburger Sporthilfe

Finanzielle Förderung für Salzburger Athlet:innen und Sportvereine zur Überbrückung kostenintensiver Leistungsphasen, mit besonderem Fokus auf Nachwuchs- und Behindertensport. Einreichungen ganzjährig möglich.

Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2021
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg

Förderziel

Die Salzburger Sporthilfe soll jene Leistungsphasen unterstützen, die für Sportlerinnen und Sportler aufgrund des Fehlens anderer Unterstützungen meist sehr kostenintensiv sind. Hauptaugenmerk liegt auf der Förderung des Nachwuchses; bei entsprechenden Leistungen können jedoch auch Athlet:innen der Allgemeinen Klasse und des Behindertensports gefördert werden.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bestätigung über die Durchführung der verpflichtenden sportmedizinischen Untersuchung
  • Erbringung eines der in den Förderrichtlinien geforderten sportlichen Erfolge
  • Zugehörigkeit zu einem Salzburger Sportverein bzw. Mitgliedschaft in einem solchen
  • Der zuständige Fachverband muss Mitglied der Landessportorganisation (LSO) sein
  • Antragsteller darf nicht von der Österreichischen Sporthilfe als "Weltklasse" eingestuft sein (Ausnahme: Aktionsbudget und trainingsbegleitende Maßnahmen)
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  2. Ergebnislisten oder Bestätigung des Fachverbandes

Bewertungskriterien

  • Sportliche Leistungserfolge entsprechend den Förderrichtlinien
  • Mitgliedschaft in Salzburger Sportverein und Fachverband
  • Vollständigkeit der Unterlagen und fristgerechte Einreichung

Beschreibung

Die Salzburger Sporthilfe unterstützt herausragende Leistungsphasen von Athlet:innen und Sportvereinen in Salzburg und fungiert als komplementäre Ergänzung zur Österreichischen Sporthilfe. Mit gezieltem Fokus auf Nachwuchs- und Behindertensport werden kostspielige Trainings- und Wettkampfphasen finanziell abgefedert. Sowohl junge Talente als auch Athlet:innen der Allgemeinen Klasse können ganzjährig Zuschüsse beantragen, um Lücken bei der Finanzierung zu schließen. Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss und trägt dazu bei, sportliche Höchstleistungen auf Landes- und Bundesebene zu ermöglichen. Kontinuierliche Einreichungsmöglichkeiten und viermal jährlich tagende Entscheidungsgremien gewährleisten eine flexible Vergabe im Jahresverlauf.

Förderberechtigt sind natürliche Personen, Interessenverbände und Vereine mit Wohn- oder Sitznachweis in Salzburg sowie Fachverbände, die Mitglied der Landessportorganisation (LSO) sind. Voraussetzung für eine Antragstellung sind sportliche Erfolge gemäß Förderrichtlinien, eine gültige sportmedizinische Untersuchung und ein Jahresnettoeinkommen aus Sport nicht über € 100.000 (Berufssportler:innen ausgenommen). Weltklasse-Athlet:innen werden zwar primär von der Österreichischen Sporthilfe betreut, können jedoch für Aktionsbudget und trainingsbegleitende Maßnahmen ebenfalls Ansuchen stellen. Vollständig ausgefülltes Antragsformular und Ergebnislisten oder fachverbandsbestätigte Leistungsnachweise müssen spätestens 14 Tage vor der nächsten Sitzung im Landessportbüro eingereicht werden. Der Sporthilfeausschuss entscheidet auf Basis der Leistungserfolge, Verbandsmitgliedschaft und fristgerechten Unterlagen über die Zuwendung.

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