Zuschuss

Salzburger Trinkwasserberater

Einmalige Förderung für die Beratung von Betreibern von Einzelwasserversorgungsanlagen in Salzburg. Beratung vor Ort mit schriftlichem Bericht. Zuschuss in Höhe von €200. Anträge jederzeit möglich.

Umwelt-/Naturschutz Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Salzburg
Fördersumme: 200 € pro Beratung
Förderquote: 100%

Förderziel

Beratung von Betreibern von Einzelwasserversorgungsanlagen durch Lokalaugenschein, Befundaufnahme und Empfehlungen, um die Qualität und Quantität der Trinkwasserversorgung sicherzustellen und Sanierungsvorhaben vorzubereiten.

Förderfähige Ausgaben

  • Beratungskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einzelwasserversorgungsanlage im Bundesland Salzburg
  • Anforderung eines Beratungschecks beim Dachverband der Salzburger Wasserversorger
  • Beratung erfolgt durch externe Fachpersonen (Privatwirtschaft)
  • Pro Einzelwasserversorgungsanlage ist nur die Einlösung eines Beratungsschecks möglich

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  2. Nachweis der persönlichen und anlagenbezogenen Berechtigungen zum Betrieb der Anlage
  3. Weitere Unterlagen sind auf Aufforderung der Abwicklungsstelle vorzulegen

Beschreibung

Im Bundesland Salzburg fördert das Salzburger Trinkwasserberater-Programm einmalige fachliche Beratungen für Privatpersonen, die Betreiber:innen von Einzelwasserversorgungsanlagen sind. Externe Expert:innen führen einen Lokalaugenschein durch, erstellen eine umfassende Befundaufnahme vor Ort und entwickeln sanierungsorientierte Lösungsvorschläge, die in einem schriftlichen Beratungsbericht festgehalten werden. Dieser Bericht dient als Grundlage für Planungen in den Förderbereichen Umwelt- und Naturschutz, Infrastruktur, Energieeffizienz & Klimaschutz sowie Städtebau und unterstützt die gezielte Vorbereitung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Die Förderung deckt 100 % der Beratungskosten ab und gewährt einen Pauschalzuschuss von bis zu 200 € pro Anlage. Stelle und Umfang der Beratungskosten gelten als förderfähig. Die Abwicklung erfolgt durch das Amt der Salzburger Landesregierung. Die Antragstellung ist fortlaufend ohne Fristbindung möglich.

Zur Antragstellung ist ein vollständig ausgefülltes Antragsformular einzureichen, ergänzt durch einen Nachweis über die persönliche und anlagenbezogene Berechtigung zum Betrieb der Wasserversorgungsanlage. Die Beratung umfasst eine Zustandsanalyse der Anlage, eine Sanierungsberatung sowie Empfehlungen zur Optimierung von Wasserqualität und -quantität. Ein Beratungsscheck kann beim Dachverband der Salzburger Wasserversorger angefordert werden, woraufhin eine Liste qualifizierter externer Expert:innen zur Verfügung steht. Pro Einzelwasserversorgungsanlage ist nur ein Beratungsgutschein einlösbar. Nach Abschluss der Vor-Ort-Besichtigung sind der unterfertigte Scheck und die Rechnung bei der Abwicklungsstelle einzureichen; schriftliche Berichte gelten als Voraussetzung für die Zuschusszahlung. Weitere Unterlagen können auf Aufforderung vorgelegt werden. Die fortlaufende Antragsmöglichkeit bietet Betreiber:innen eine unkomplizierte Unterstützung zur nachhaltigen Sicherung ihrer Trinkwasserversorgung.

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