Sanierung der Festspielhäuser
Förderungsbeiträge des Landes Salzburg zur Sanierung des Großen Festspielhauses, des Kleinen Festspielhauses (Haus für Mozart) und der Felsenreitschule. Gültig ab 01.01.2021, Anträge bis zur Ausschöpfung des Fördervolumens möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderungsbeiträge des Landes Salzburg zur Sanierung des Großen Festspielhauses, des Kleinen Festspielhauses (Haus für Mozart) und der Felsenreitschule, um den baulichen Erhalt und die Modernisierung der historischen Spielstätten sicherzustellen.
Förderfähige Ausgaben
- Bauliche Maßnahmen
- Planungsleistungen
- Kosten, die unmittelbar mit der Sanierung zusammenhängen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Verwirklichung des Förderungszweckes ohne öffentliche Mittel nicht möglich; Eigenleistungen müssen angemessen und marktüblich sein
- Finanzielle Sicherung des Vorhabens nachzuweisen; bei Basisfinanzierung über 10.000 € Nachweise über den Finanzierungsbedarf
- Förderung nur zulässig, wenn sie im Aufgabenbereich der Förderstelle wirkt und einen Anreizeffekt hat; Vorhaben darf vor Antragseinbringung nicht begonnen worden sein
- Förderung darf das unbedingt notwendige Ausmaß nicht übersteigen
- Gefördert werden nur Kosten, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen
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Bewertungskriterien
- Nachweis finanzieller Sicherung des Vorhabens
- Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Eigenleistungen
- Anreizeffekt der Förderung
- Verhältnismäßigkeit von Aufwand und Förderziel
Beschreibung
Sanierung der Festspielhäuser bietet öffentliche Einrichtungen in der Region Salzburg eine kontinuierliche Zuschussmöglichkeit für umfassende Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an drei historischen Spielstätten: dem Großen Festspielhaus, dem Kleinen Festspielhaus (Haus für Mozart) sowie der Felsenreitschule. Zielgruppe dieses Programms sind Betreiber:innen und Träger:innen öffentlicher oder gemeinnütziger Kulturanstalten sowie kommunale Verwaltungsträger, die den baulichen Zustand sowie die technische Ausstattung dieser bedeutenden Veranstaltungsorte langfristig sichern möchten. Anträge können ab dem 01.01.2021 bis zur Ausschöpfung des vorgesehenen Fördervolumens eingereicht werden, wobei sowohl bauliche Maßnahmen als auch planerische Leistungen sowie alle unmittelbar mit der Sanierung verbundenen Kosten förderfähig sind.
Dieses Förderinstrument des Landes Salzburg strebt an, die denkmalgeschützten und kulturell bedeutenden Bauten in ihrer Substanz zu erhalten und zugleich modernen Anforderungen an Sicherheit und Veranstaltungsbetrieb gerecht zu werden. Voraussetzungen sind der Nachweis, dass eine Realisierung ohne öffentliche Mittel nicht möglich ist, sowie eine angemessene Eigenleistung zu marktüblichen Konditionen. Ferner ist eine gesicherte Finanzierung des Gesamtvorhabens insbesondere bei Basisfinanzierungen ab 10.000 € nachzuweisen. Die Förderung wirkt anreizeffördernd und darf das unbedingt notwendige Ausmaß nicht überschreiten. Kostenrelevante Belege müssen verhältnismäßig und zweckbezogen sein; zusätzlich sind etwaige weitere Förderstellen offenzulegen. Die Bewerbung wird anhand der finanziellen Sicherung des Projekts, der Angemessenheit der Eigenleistungen, des Anreizeffekts sowie der Verhältnismäßigkeit von Aufwand und Förderziel beurteilt.
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